Frage zum abgesenkten Bordstein ( Führerschein )?

2 Antworten

Ich nehme an, du fragst das wegen der rechts-vor-links Regelung.

Hier fuehrt der abgesenkte Bordstein um die Kurve herum und es gilt r-v-l. Wuerde er durchgaengig sein, waere das dann in der Regel keine Einmuendung, sondern eine Einfahrt, wo kein rechts-vor-links gilt.

Grundsaetzlich gilt aber immer Par.1 "gegenseitige Ruecksichtnahme", auch wenn jemand aus einer Einfahrt kommend unbedingt Vorfahrt erzwingen will, sollte man den vorlassen.

Der Bordstein am Geh- bzw. Radweg ist abgesenkt, aber nicht auf der Straße, da gibt es keinen. Also gilt: Rechts vor links.


DiamondShin 
Beitragsersteller
 28.05.2023, 17:54

Danke, das wollte ich wissen.