Moin, ich hab jetzt immer mal wieder Artikel auf Ebay angeboten und hatte wiederholt gebote wo ich dann aufgefordert war das gebot zu streichen... auch der Käuferschutz ist ja echt gut aber als echter guter verkäufer haste da echt verkackt wenn da ein JIPPII zwischen ist... ein JIIPPII das wort habe ich gerade erfunden hahaha soll heißen ein käufer mit schlechten absichten ... hatte kopfhörer drin die ich in der beschreibung als defekt verkauft habe weil ich sie nicht verbinden kann und er kann es auch nicht... ist das ein grund den kauf rückgänig zu machen? desweiteren hatte ich in ear kopfhörer drin wo der käufer sagt eine seite geht nicht richtig ist etwas leiser ... hab die für 5,50€ verkauft hab den ein angebot gemacht das er die dinger behalten kann und die 5,50€ zurück bekommt.....
ich kenne mich halt nicht so gut mit dem normalen ebay aus ... aber es kann ja auch sein das ein solcher kunde z.b aus einer playstation was gutes ausbaut und dann das schlechte einbaut .....
in der beschreibung habe ich es als privat verkauft und die gewährleistung und garantie ausgeschlossen ... aber ebay käuferschutzt überschreibt einfach ein anderen verrtrag ... das ist doch scheiße .... na klar wenn echt was nicht geht dann ist das okay und ich nehm das auch gerne zurück ... aber ich habe für den prio versand schon bezahlt und dann soll ich nochmal für den rückversand zahlöen .. deswegen hab ich gesagt bei den den 5.50€ in ear kopfhörer von sennheiser kann er behallten .... und hat seine 5.50€ zurück ... aber es ist doch nicht eine neue masche sachen zu bemängelön die wenig kosten die danmn behalten zu können um sie dann auf dem flohmarkt oder so zu verkaufen hahaha ...
oder das man ein gebot zurück nimmt 3x bei dem gleichen artikel... hab dem dann gesagt nimm das mal selber zurück weil das rausnehmen des artikels immer wieder geld kostet ..... wer sagt er kann das nicht zurück nehm,en bei ihm gehts nicht weil er seine neue nummer verifizieren muss