Wurde ich geblitzt?
Ich bin letztens zur Arbeit gefahren und bin wahrscheinlich geblitzt worden. Jedoch frage ich mich ob der blitzer mich überhaupt sehen konnte. Ich bin konstant so gefahren, dass ich den Blitzer nicht sehen konnte, da ein langsameren Transporter zwischen Blitzer und mir war. Als ich dann auf der Höhe mit dem Transporter war erschien ein roter Blitz.
Deshalb frage ich mich ob ich überhaupt geblitzt wurde...
PS. Es war vor ungefähr anderthalb Monaten und bis jetzt kam nichts
2 Antworten
Als ich dann auf der Höhe mit dem Transporter war erschien ein roter Blitz.
Ein Blitzer erfasst i.d.R. nicht nur eine - sprich die äußere - Fahrspur. Und da gemäß Deiner Beschreibung der Transporter langsamer war als Du, halte ich es für sehr gut möglich, dass Du geblitzt wurdest.
Wer geblitzt wird, muss also mindestens für 3 Monate mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid rechnen, bis der Vorfall nach 6 Monaten komplett verjährt ist. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, verlängert sich die maximale Verjährungsfrist von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre.
Und wenn der Anhörungenbogen in den ersten 3 Monaten nicht kommt? Dann tritt doch die Verjährung ein oder?(es kam immernoch nichts)
Wenn du geblitzt wurdest und keinen Anhörungsbogen erhalten hast, gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Monaten ab dem Tattag.Das bedeutet, dass die Behörde innerhalb dieser drei Monate tätig werden muss, um die Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Falls innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt wird, unterbricht dies die Verjährung und die Frist beginnt erneut für weitere drei Monate. Wenn jedoch weder ein Anhörungsbogen noch ein Bußgeldbescheid innerhalb der drei Monate bei dir eingegangen ist, ist die Ordnungswidrigkeit in der Regel verjährt.
Wahrscheinlich hat es dich geblitzt warst du wahrscheinlich nur sehr gering zu schnell und mit Abzug von Toleranz hat es nicht mehr ausgereicht.
Ne war schon sehr viel schneller unterwegs, hatte Zeitdruck wegen Stau und wollte noch pünktlich zur Arbeit kommen. Im Nachhinein extrem dumm, aber naja ist jetzt passiert.
Stimmt das nachwievor mit der 3 monatigen Verjährung? Oder ist diese mittlerweile länger?