Wurde diese Person irgendwie bestraft auch wenn er vom Gericht wegen mangelnden Beweisen freigesprochen wird?

6 Antworten

Umgangssprachlich ja. Faktisch nicht.

Im übrigen: Nur weil jemand nicht verurteilt wird, bedeutet das nicht, dass er unschuldig ist. Auch hier gilt wieder: Strafrechtlich ist er unschuldig, umgangssprachlich aber nicht unbedingt.

Ein konsequentes Rechtssystem kann nicht funktionieren, ohne dass auch Personen, die letztlich freigesprochen werden, sich einem Ermittlungsverfahren stellen müssen. Das kann tausend Gründe haben. Die Fälle aber, in denen gegen jemanden ermittelt wird, der rein gar nichts falsch gemacht hat, sind verschwindend selten.


se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:36

Insbesondere wenn das wegen Beleidigung erfolgt.

Es lohnt sich zb bei Mord oder Körperverletzung. .

Aber nicht wegen Emails.

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DjTilDawn  22.08.2024, 20:16
@se32on

Das kann man durchaus verschieden sehen. Ich z.B. sehe das auch anders.

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Sicher wurde er damit bestraft. Schon der Weg bis zum Prozess ist erstmal heftig genug. Anwaltskosten kommenhinzu, Job und Familienfrieden sind in Gefahr. All sowas ersetzt niemand im Anschluss. Auch nicht nach Freispruch.


se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:29

Und ist das fair? Im Falle dass er unschuldig ist.

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se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:35
@rallerapper799

Insbesondere wenn das wegen Beleidigung erfolgt.

Es lohnt sich zb bei Mord oder Körperverletzung. .

Aber nicht wegen Emails.

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Also wurde er irgendwie bestraft.

Das reicht uns aber nicht.

Selbst wenn er freigesprochen wird,

Was nicht passieren wird.


se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:47

Bald kriege ich scheinbar Anklageschrift, wo die Staatanwaltschaft Haftstrafe anfordert

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se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 21:24
@Kristall08

😡Wieso willst du mich zerstören?

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Kristall08  22.08.2024, 21:42
@se32on

Wer will dich zerstören?

Ich habe dir versprochen, dass ich dir einen Freiflug zu deiner Mami verschaffe. Und meine Versprechen halte ich, soweit ich es ermöglichen kann. 😈

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Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nein, wurde er nicht.


se32on 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:27

Obwohl der Beschuldigte juristisch gesehen nicht verurteilt wird, kann der gesamte Prozess bis zum Freispruch als eine Form von "De-facto-Bestrafung" wahrgenommen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene erhebliche Zeit, Ressourcen und emotionale Energie in die Verteidigung investieren musste.

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158cmJockey  22.08.2024, 19:29
@se32on

ja, kann man so nennen, aber ich halte mich lieber an das, was man schriftlich hat

das ist der freispruch

sicher belastet ihn das, aber kack halt drauf

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Kristall08  22.08.2024, 20:44
@se32on

Was soll uns dieser ChatGPT-Sermon sagen?

"De-facto-Bestrafung", sowas lächerliches...

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