Wurde diese Person irgendwie bestraft auch wenn er vom Gericht wegen mangelnden Beweisen freigesprochen wird?
Wegen Beleidigenden Emails
- Durchsuchung und Beschlagnahme vom Laptop. Dauer mehr als ein Jahr.
- Gerichtliches Verfahren und Konfrontation mit den Opfern im Gerichtssaal.
Selbst wenn er freigesprochen wird, hat er belastende Umstände erlebt. Das ist sehr belastend. Also wurde er irgendwie bestraft.
6 Antworten
Umgangssprachlich ja. Faktisch nicht.
Im übrigen: Nur weil jemand nicht verurteilt wird, bedeutet das nicht, dass er unschuldig ist. Auch hier gilt wieder: Strafrechtlich ist er unschuldig, umgangssprachlich aber nicht unbedingt.
Ein konsequentes Rechtssystem kann nicht funktionieren, ohne dass auch Personen, die letztlich freigesprochen werden, sich einem Ermittlungsverfahren stellen müssen. Das kann tausend Gründe haben. Die Fälle aber, in denen gegen jemanden ermittelt wird, der rein gar nichts falsch gemacht hat, sind verschwindend selten.
Sicher wurde er damit bestraft. Schon der Weg bis zum Prozess ist erstmal heftig genug. Anwaltskosten kommenhinzu, Job und Familienfrieden sind in Gefahr. All sowas ersetzt niemand im Anschluss. Auch nicht nach Freispruch.
Insbesondere wenn das wegen Beleidigung erfolgt.
Es lohnt sich zb bei Mord oder Körperverletzung. .
Aber nicht wegen Emails.
Also wurde er irgendwie bestraft.
Das reicht uns aber nicht.
Selbst wenn er freigesprochen wird,
Was nicht passieren wird.
Bald kriege ich scheinbar Anklageschrift, wo die Staatanwaltschaft Haftstrafe anfordert
Wer will dich zerstören?
Ich habe dir versprochen, dass ich dir einen Freiflug zu deiner Mami verschaffe. Und meine Versprechen halte ich, soweit ich es ermöglichen kann. 😈
Nein.
Nein, wurde er nicht.
Obwohl der Beschuldigte juristisch gesehen nicht verurteilt wird, kann der gesamte Prozess bis zum Freispruch als eine Form von "De-facto-Bestrafung" wahrgenommen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene erhebliche Zeit, Ressourcen und emotionale Energie in die Verteidigung investieren musste.
ja, kann man so nennen, aber ich halte mich lieber an das, was man schriftlich hat
das ist der freispruch
sicher belastet ihn das, aber kack halt drauf
Insbesondere wenn das wegen Beleidigung erfolgt.
Es lohnt sich zb bei Mord oder Körperverletzung. .
Aber nicht wegen Emails.