Würde ich durch die Zuverlässigkeitsprüfung kommen?
Ich arbeite nebenberuflich in der Gastro und habe ein Angebot für eine Veranstaltung bekommen, bei der meine Zuverlässigkeit von der Polizei überprüft werden muss.
Ich bin zwar nicht vorberestraft, hatte aber Anzeigen wegen kleinerer Dinger, die aber eingestellt wurden, bzw. bin ich mit einer Geldstrafe davongekommen. Außerdem läuft gerade evtl ein Verfahren gegen mich und ich wurde letztes Jahr beim 1.Mai mehrmals zusammen mit mehr oder weniger linksextremen Leuten kontrolliert, einmal weil die Gruppe mit der ich unterwegs war wohl Landfriedensbruch begangen hätte und evtl laufen auch noch ein paar Anzeigen wegen Beleidigung / Widerstand gegen die Staatsgewalt gegen mich.
Habe ich trotzdem die Chance durch die Zuverlässigkeitsprüfung zu kommen, weil ich keine Vorstrafen habe?
3 Antworten
Ich habe mich, neben vielen anderen Dingen, zurzeit auch bei der Polizei beworben.
Und mich auch im Vorfeld über die Zuverlässigkeitsprüfung schlau gemacht, intensiv, denn ganz astrein sieht das bei mir auch nicht aus.
Es läuft so ab: Die Polizei hat interne Datenbanken, wie z.B. Polis und noch andere, über die sie bundesweit mit anderen Behörden vernetzt ist. Führungszeugnis interessiert die gar nicht, die können selbst viel tiefer blicken.
In diesen Datenbanken ist das so, das absolut alles dort erfasst wird, was sich die letzten Jahre an Anzeigen und Verfahren ereignet hat - auch eingestellte Verfahren. Ohne Ausnahme.
Auch, was gerade läuft: hierüber werden sie die Akten beantragen und sich das genauer betrachten.
Sie werden also alles, was jemals irgendwie amtlich wurde, sehen. Die Kontrolle mit der Gruppe weiß ich nicht, kommt darauf an wie weit Du da erfasst wurdest, aber Zugriff auf die Daten des Bundesverfassungsschutz haben die auch.
Da bleibt Dir nur zu hoffen, aber richtig toll sieht das eher nicht aus.
Das weiß ich nicht, meine Prüfung kommt erst demnächst. Aber ich musste vorab eine Einverständniserklärung unterschreiben, dort stand drin, dass ich zu den Ablehnungsgründen Stellung beziehen kann.
Das sagt aber nichts darüber, wie das bei Dir läuft, auch nicht, in welchem Umfang die das prüfen oder ob diese Dinge Gründe sind, dich nicht an einer einzelnen Veranstaltung teilnehmen zu lassen. Für den Polizeidienst ziehen die natürlich das Maximal-Ding ab, kann ja nur von meiner Situation sprechen.
In einem normalen Führungszeugnis stehen die Sachen nicht drin. Wenn Du eines "zur Vorlage bei einer Behörde" beantragst dann steht das aber alles drin.
Ob Du dann noch "zuverlässig" bist entscheidet das jeweilige Amt welches die Prüfung durchführt.
Im Prinzip ja.
Aber bei dem laufenden Verfahren bin ich nicht sicher. Das könnte ein Problem sein.
Wie lange dauert das denn und in welcher Form bekomme ich da bescheid?