Was sieht das Unternehmen bei einer Zuverlässigkeitsüberprüfung?

1 Antwort

Worum geht es? Um die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz?

Dann wird einiges übermittelt:

[Zitat]

"Bei der Überprüfung werden Auskünfte bei den Landeskriminalämtern und den Verfassungsschutzbehörden, sowie aus dem Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz eingeholt.

Soweit im Einzelfall erforderlich wird nach weiteren Informationen beim Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach vorhandenen und für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen nachgefragt.

Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber sind ebenfalls möglich.

Bei ausländischen Betroffenen wird um eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister ersucht und, soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die zuständigen Ausländerbehörden nach Anhaltspunkten für eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit durch den Betroffenen gerichtet.

Zweifel über Zuverlässigkeit

Im Falle von Erkenntnissen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Antragsstellers begründen können, werden zunächst entsprechende Akten angefordert.

Bei bleibenden Zweifeln der Zuverlässigkeit wird dem Antragssteller die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, die entweder schriftlich oder Rahmen eines Sicherheitsgespräches erfolgt. Dabei ist man verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu machen und an der Überprüfung mitzuwirken."