Eintrag in Polizeiakte löschen lassen, wenn man in eine Straftat verwickelt aber unschuldig war?

Vorweg: Es handelt sich um keinen realen Fall 😉 Ich bin Hobby-Autorin und tüftle gerade an einem neuen Krimi. Hierbei habe ich folgende Frage:

Eine Frau hatte ein Baby, welches entführt wurde. Was aus dem Baby geworden ist, kam nie heraus, doch die Mutter war auch nie wirklich tatverdächtig. Zwanzig Jahre später wird diese Mutter tot aufgefunden.

Ich vermute mal, die Ermittler würden normalerweise sofort von der Entführung des Kindes erfahren, sobald sie die Akte der Mutter aufrufen. Ich hätte aber gerne, dass sie es ein wenig später erfahren. Ich habe gelesen, dass man Einträge in seiner Akte nach 10 Jahren löschen lassen kann - entweder das geht automatisch, oder es muss halt beantragt werden.

Könnte die Mutter Erfolg mit einem solchen Antrag haben? Ihr Name würde natürlich noch in der Akte zum Fall auftauchen aber wenn der Hinweis mit der Entführung aus ihrer eigenen Akte entfernt werden könnte ... Aber geht das? Ist ja nicht nur eine kleine Straftat, sondern da ist etwas Schlimmes passiert, was bis heute ungelöst ist ...

Oder würde ohnehin sofort ein "Link" zu der Fallakte erscheinen, wenn die Ermittler ihren Namen eingeben? Könnte es erschwerend sein, wenn sie zwischendurch den Nachnamen gewechselt hat?

Ich muss gestehen, dass ich mich leider wenig mit den Polizeidatenbanken auskenne und dass es auch recht schwer ist, an mehr als nur oberflächliche Erklärungen ranzukommen - daher stochere ich jetzt gerade ein wenig herum und hoffe, dass meine Fragen nicht allzu dumm klingen. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen 😊

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Ich kenne diese Datenbanken, weil ich zur Polizei will und auch schon die Zusage habe. Die prüfen das gerade. In diesen bleibt innerhalb der Löschfrist alles gespeichert, egal welches Ergebnis, auch alles, was aus welchen Gründen auch immer fallen gelassen wurde.

Es ist da anders als beim Führungszeugnis/erweiterten Führungszeugnis, das geht wesentlich tiefer.

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Schwer zu sagen. Ich habe von Exhumierungen gelesen, wo die Leute 50 Jahre später bis auf Verfärbungen noch aussahen, wie zu Lebzeiten. Das kommt auf den Sarg an und wie viel Wasser eindringt und all so was.

Deswegen habe ich jedenfalls meinen Vater verbrennen lassen. Ich finde das abartig, wenn die Leute da jahrzehntelang rumgammeln. Voll die kranke Tradition, eigentlich.

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Ich habe mich, neben vielen anderen Dingen, zurzeit auch bei der Polizei beworben.

Und mich auch im Vorfeld über die Zuverlässigkeitsprüfung schlau gemacht, intensiv, denn ganz astrein sieht das bei mir auch nicht aus.

Es läuft so ab: Die Polizei hat interne Datenbanken, wie z.B. Polis und noch andere, über die sie bundesweit mit anderen Behörden vernetzt ist. Führungszeugnis interessiert die gar nicht, die können selbst viel tiefer blicken.

In diesen Datenbanken ist das so, das absolut alles dort erfasst wird, was sich die letzten Jahre an Anzeigen und Verfahren ereignet hat - auch eingestellte Verfahren. Ohne Ausnahme.

Auch, was gerade läuft: hierüber werden sie die Akten beantragen und sich das genauer betrachten.

Sie werden also alles, was jemals irgendwie amtlich wurde, sehen. Die Kontrolle mit der Gruppe weiß ich nicht, kommt darauf an wie weit Du da erfasst wurdest, aber Zugriff auf die Daten des Bundesverfassungsschutz haben die auch.

Da bleibt Dir nur zu hoffen, aber richtig toll sieht das eher nicht aus.

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