Haus bauen im Eigentums Garten, was kommt da auf mich zu?

11 Antworten

Der erste Schritt wäre, sich den Bebauungsplan der Gemeinde anzusehen und wenn der dein Vorhaben erlaubt, dann eine Bauvoranfrage zu stellen https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/immobilienverkauf-a-z/bauvoranfrage/

Das verschafft Klarheit.


3gramm 
Beitragsersteller
 13.04.2018, 15:32

Wenn ich das soweit richtig verstanden habe gibt es zur Bauzulassung mehrere Aspekte: 1. Sind die Bauanforderungen erfüllt ( Hast du zufällig einen Link wo diese Kriterien komplett und konrekt gelistet sind, suche die ganze Zeit danach !) 2. Die Nachbarn müssen einverstanden sein ?! Da würde ich vllt sogar im Vorfeld die Unterschriften aller Nachbarn einholen! Wir pflegen einen guten Kontakt, ich glaube nicht das sich jemand dran stören würde!
Und das wars so im großen ganzen oder !?
Danke für deine Mühen!  

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SirKermit  13.04.2018, 17:22
@3gramm

Die Anforderungen selber sind Ländersache, das ist deren Baurecht. Die allererste Anlaufstelle wäre der Bürgermeister deiner Gemeinde oder die dazu gehörige Amtsverwaltung. Die haben einen Bebauungsplan oder nicht.

Wenn es einen Bebauungsplan gibt, der das Bauen in zweiter Reihe untersagt (ist bei uns in einem kleinen 600 Seelen Dorf so), dann geht dein Vorhaben nicht so. Evtl. muss dann das Grundstück geteilt werden.

Denken wir uns da mal ein okay, als nächstes wären die Abstandsflächen dran, siehe http://www.oebvi-schroeder.de/wissen/abstandsflaechen.html

Die sind in etwa bundesweit ähnlich. Als Tipp: https://www.bauen.de/a/grenzbebauung-so-viel-abstand-brauchen-haus-und-garage-zum-nachbarn.html

Wenn ein B-Plan existiert und dein Vorhaben legal ist, dann können die Nachbarn zunächst nichts so direkt ausrichten. Aber es wäre durchaus sinnvoll, diese gleich mit ins Boot zu holen, denn mit denen musst du ja längere Zeit zusammen leben.

Siehe dazu: http://www.bauanwalt.de/wenn-der-nachbar-baut/

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Im Garten? Das heißt hinter einem bestehenden Haus? Falls ja, das geht schon seit einigen Jahren nicht mehr. Solche Hinterhofbebauungen werden nicht mehr genehmigt und das ist auch gut so.

Ich empfehle, ein anderes Grundstück zu suchen.


CSchreiner  13.04.2018, 22:46

Ausgeschlossen ist eine Bebauung in zweiter Reihe nicht per se. Jedoch muss in jedem Fall, falls der Bebauungsplan oder Par. 34 dies erlauben, öffentlich-rechtlich die Erschließung gesichert sein. Den Grund für diese Regelung hat Pharao61 ja hinreichend beschrieben.

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3gramm 
Beitragsersteller
 13.04.2018, 15:50

Glaubst du das das wirklich so ist und aufjedenfall nicht geht ?

Und wieso findest du das gut ? vielleicht habe ich einfach einen Denkfehler!
Ich habe manchmal so eine Wut auf unser Land! Das ist das Land meiner Eltern wir würden niemanden stören und trotzdem wird es abgelehnt. Wo sollen die ganzen menschen den noch hin ziehen ?

Es kann sich doch niemand mehr irgendwas leisten und ich will nicht noch weitere Jahre anderen Menschen ihre Immobilien finanzieren. 

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pharao1961  13.04.2018, 16:38
@3gramm

Ich verstehe deine (vermutlich) jugendliche Wut nur zu gut... :-)

Nehmen wir nur einmal an:

Du baust im "Hinterhof" deiner Eltern. Deine Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Kanal, Telefon, usw...) verlaufen zwangsläufig durch das Grundstück Deiner Eltern zu deinem Haus - worüber auch sonst?... auch die Verkehrswege!

Du heiratest irgendwann mal. Deine Frau zerstreitet sich mit der bösen bösen Schwiegermutter (wie immer :-))) ). Daraufhin kommt es zu Rechtstreitigkeiten wegen den Rechten der Überfahrt, der Anschlüsse, usw... . Es gab sogar schon Fälle, da wurden die Versorgungsleitungen mit der Axt gekappt! Das ist nicht immer einfach und einwandfrei mit Grundbucheinträgen zu regeln. Es gab in den letzten Jahren schon viele Rechtsstreitigkeiten deshalb. Aus diesem Grund wird das einfach nicht mehr genehmigt.

Denk mal drüber nach. Es ist und bleibt nicht immer alles ruhig.

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Ich hoffe das man dazu so etwas sagen kann ..

Ja kann man - es wird vermutlich am vorhandenen Bebauungsplan und der somit nicht möglichen Baugenehmigung scheitern.

Also das Vorhaben ist so was von fern jedweder Realität. Einfach mal so den Garten bebauen ... :O. Wenn ihr entspreche Pläne/Unterlagen vom Haus habt, dann ist dort die Baulinie eingezeichnet und ihr könnt sofort erkennen, ob dort erweitert oder evtl. sogar neu gebaut werden darf, wovon ich nicht ausgehe. Zu erkennen ist das manchmal auch an der Nachbarschaftsbebauung, wie weit die nachbarschaftlichen Gebäude gehen. Den Unsinn, zu versuchen das Bauamt zu täuschen, würde ich schnell ad acta legen. Die sind nicht ganz so doof da und sogar kleinere Geräteschuppen bedürfen ja schon der Genehmigung, glaubt ihr, die würden so ein Haus durchgehen lassen?! lol ... und die Abrisskosten würden dann evtl. teurer als das Haus selbst.


3gramm 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 13:25

Ja, sowas habe ich befürchtet! Ich verstehe, danke für Ihre Einschätzung :)

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AchIchBins  17.04.2018, 22:29
@3gramm

Aber .... beim Amt fragen kostet erstmal nichts, oder wenig ;-)

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Ohne genauere Details zum geltenden Bebauungsplan kann man hierzu keine Aussagen treffen. Allerdings dürfte es schon aus formalrechtlichen Gründen schwierig bis unmöglich werden, hier überhaupt Baurecht zu schaffen:

a) Die GRZ darf bei einem Grundstück mit nur knapp 180m² nicht kleiner als 0,5 ausfallen, sonst passt kein Haus mehr dorthin;

b) in die GRZ sind Nebengebäude und Zuwege einzurechnen (mindestens mit 0,5);

c) die Erschließung muss über eigenen Grund geführt bzw. gesichert werden, andernfalls muss ein Wege- und Leitungsrecht zu Lasten des Vordergrundstücks eingetragen werden;

d) ohne Anfahrtsmöglichkeit für Rettungsdienste etc. ist eine Genehmigung gar nicht möglich; es muss daher ein befahrbarer Weg von mind. 3,5m Breite von der öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen sein.

e) Eine Situierung an zwei Grundstücksgrenzen wird höchstwahrscheinlich nach BauGB gar nicht genehmigungsfähig sein. Sollten die Nachbarn übrigens einer direkten Grenzbebauung nicht zustimmen, muss ein Abstand von 3m zur nächsten Grenze eingehalten werden.

f) Die vorgesehene Hinterbauung in 2ter Reihe wird übrigens aus vielerlei Gründen mittlereile generell kaum noch genehmigt; sie schafft nämlich meist mehr Probleme als sie löst. Allenfalls ist das mit Realteilung und Schaffung einer separaten Grundstückszufahrt denkbar, aber selbst dann wird die Genehmigungsbehörde hier vermutlich ablehnen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.


3gramm 
Beitragsersteller
 16.04.2018, 13:28

Okay, Sie kennen sich aus! Danke für Ihre Hilfe!
Ich werde einen befreundeten Architekt bald ausfragen dürfen!
Aber Ihre und die Antwort der anderen haben mich ernüchtert ..
Ich seh ein das man nicht einfach machen kann was man will, aber Deutschland ist wirklich unnötig kompliziert wenn ich das so raus höre!
Danke danke danke!

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FordPrefect  16.04.2018, 13:33
@3gramm

Naja, in der Tat ist das Baurecht generell hochkomplex - woran aber der Bürger eine nicht unerhebliche Mitschuld trägt. Der Gesetzgeber flickt hier ja ständig nicht zuletzt deswegen nach, weil sich die Bürger am Gartenzaun streiten und das final alles vor Gericht gehen muss.

Andererseits ist es in anderen Ländern auch nicht zwingend einfacher (das mal nur so angemerkt). In den USA kann es einem je nach Gemeinde passieren, dass man sogar die Farbe der Dachziegel, Eingangstüren und die Gartenanlage vor dem Haus vorgegeben bekommt. Ob das nun besser ist...

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