Haus bauen im Eigentums Garten, was kommt da auf mich zu?

11 Antworten

Im Garten? Das heißt hinter einem bestehenden Haus? Falls ja, das geht schon seit einigen Jahren nicht mehr. Solche Hinterhofbebauungen werden nicht mehr genehmigt und das ist auch gut so.

Ich empfehle, ein anderes Grundstück zu suchen.


Ich hoffe das man dazu so etwas sagen kann ..

Ja kann man - es wird vermutlich am vorhandenen Bebauungsplan und der somit nicht möglichen Baugenehmigung scheitern.

Also das Vorhaben ist so was von fern jedweder Realität. Einfach mal so den Garten bebauen ... :O. Wenn ihr entspreche Pläne/Unterlagen vom Haus habt, dann ist dort die Baulinie eingezeichnet und ihr könnt sofort erkennen, ob dort erweitert oder evtl. sogar neu gebaut werden darf, wovon ich nicht ausgehe. Zu erkennen ist das manchmal auch an der Nachbarschaftsbebauung, wie weit die nachbarschaftlichen Gebäude gehen. Den Unsinn, zu versuchen das Bauamt zu täuschen, würde ich schnell ad acta legen. Die sind nicht ganz so doof da und sogar kleinere Geräteschuppen bedürfen ja schon der Genehmigung, glaubt ihr, die würden so ein Haus durchgehen lassen?! lol ... und die Abrisskosten würden dann evtl. teurer als das Haus selbst.


Ohne genauere Details zum geltenden Bebauungsplan kann man hierzu keine Aussagen treffen. Allerdings dürfte es schon aus formalrechtlichen Gründen schwierig bis unmöglich werden, hier überhaupt Baurecht zu schaffen:

a) Die GRZ darf bei einem Grundstück mit nur knapp 180m² nicht kleiner als 0,5 ausfallen, sonst passt kein Haus mehr dorthin;

b) in die GRZ sind Nebengebäude und Zuwege einzurechnen (mindestens mit 0,5);

c) die Erschließung muss über eigenen Grund geführt bzw. gesichert werden, andernfalls muss ein Wege- und Leitungsrecht zu Lasten des Vordergrundstücks eingetragen werden;

d) ohne Anfahrtsmöglichkeit für Rettungsdienste etc. ist eine Genehmigung gar nicht möglich; es muss daher ein befahrbarer Weg von mind. 3,5m Breite von der öffentlichen Verkehrsfläche herzustellen sein.

e) Eine Situierung an zwei Grundstücksgrenzen wird höchstwahrscheinlich nach BauGB gar nicht genehmigungsfähig sein. Sollten die Nachbarn übrigens einer direkten Grenzbebauung nicht zustimmen, muss ein Abstand von 3m zur nächsten Grenze eingehalten werden.

f) Die vorgesehene Hinterbauung in 2ter Reihe wird übrigens aus vielerlei Gründen mittlereile generell kaum noch genehmigt; sie schafft nämlich meist mehr Probleme als sie löst. Allenfalls ist das mit Realteilung und Schaffung einer separaten Grundstückszufahrt denkbar, aber selbst dann wird die Genehmigungsbehörde hier vermutlich ablehnen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.