WTF!?! Wie funktioniert das Zeitung austragen?

6 Antworten

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Tageszeitungen dürfen erst ab 18 Jahre ausgetragen werden, da es sich um Nachtarbeit handelt.

Du kannst aber mal beim Zeitungsverlag nach den Wochenblättern fragen. Die kannst Du (bei uns) immer donnerstags verteilen und die bekommt wirklich jeder, also auch die Leute die keine Werbung wollen. Außerdem ist das besser bezahlt.

Ansonsten melde Dich wegen Prospekten.


Ich glaube nicht, dass die Tageszeitungen dich als 13-Jährigen diese austragen lassen werden. Die müssen verlässlich jeden Tag beim zahlenden Kunden sein und ich glaube nicht, dass sie schon so viel Vertrauen in Jugendliche setzen. Die Austräger sind meistens Erwachsene, meistens Rentner, die sich ein bisschen was dazu verdienen und die sowieso früh aufstehen würden.

An deiner Stelle würde ich eher schauen, dass ich Werbeblätter austragen kann. Die müssen zwar dann auch bis zu einem bestimmten Tag spätestens in den Briefkästen sein, aber da bist du zeitlich flexibler, das kannst du auf ein, zwei Tage (Nachmittage) verteilen.


verreisterNutzer  27.01.2018, 18:14

Und wie soll ich Bitteschön mich zum Werbeblätter austragen bewerben? Ich weiß wie man sich zum Zeitung austragen bewerben kann. Einfach bei Zeitungsverlag anrufen. Aber wie zum Werbeblätter austragen? Da habe ich keine Ahung.

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du meinst sicher die lokalen Tageszeitungen. Bei uns gibt es auch Zeitungen die ein Mal in der Woche ausgetragen werden und das könntest du nach der Schule machen.


Biberchen  27.01.2018, 18:18

keine Ahnung, das siehst du doch wenn du in der Woche, z.B. Mittwochs die "Mittwochszeitung" im Briefkasten hast. Dann gibt es das auch in Braunau!

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verreisterNutzer  27.01.2018, 18:08

Und in Braunau am Inn? Gibt es dort sowas?

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Besondere Regeln für Kinder über 13 und vollzeitschulpflichtige Jugendliche

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen

  • nicht mehr als zwei Stunden täglich und
  • nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
  • nicht vor dem Schulunterricht und
  • nicht während des Schulunterrichts arbeiten.

Ausnahme: In landwirtschaftlichen Familienbetrieben dürfen Kinder nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten.

Also Tageszeitungen müssen bis spätestens 6 Uhr frühmorgens ausgetragen sein - dies scheidet also schon mal aus für dich :-((

Aber du könntest dich mal für das Austragen der Wochenzeitungen bewerben, diese kannst du auch nachmittags bzw. nach der Schule austragen... ;-)

Gruß siola55


Zeitungen kannst du auch nach der Schule austragen also Ich musste meine Zeitung von mittwoch morgen bis donnerstag Abend ausgetragen haben ...