Worauf müssen Kapitalgesellschaften keine Steuern zahlen?

1 Antwort

Körperschaftsteuer: Sobald eine Steuerbefreiung im § 5 KStG vorliegt.

  • Die mithin Wichtigste wäre § 5 Nr. 9 KStG: "Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§§ 51 bis 68 der Abgabenordnung). Wird ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen."
  • § 8b KStG: Sofern die Kapitalgesellschaft an der anderen KapGes zu mind. 10% beteiligt ist, wären Dividenden, Verkauf von Anteilen an KapGes, Gewinne aus der Auflösung/Herabsetzung des Nennkapitals...: 95% steuerfrei, 5% nichtabziehbare Betriebsausgaben

Umsatzsteuer:

  • Wenn du Kleinunternehmer bist, ist die Steuer 0€ (Ausnahmen z.B. wenn du als Leistungsempfänger einer bezogenen Leistung zum Steuerschuldner wirst, bei innergemeinschaftlichen Erwerben... Sprich im Grunde bei Auslandsgeschäften)
  • Steuerbefreiungen des § 4 UStG (z.B. bei Vermietung ohne Option zur Steuerpflicht, Tätigkeit von Heilberufler...)

Gewerbesteuer:

Da sind auch viele in § 3 GewStG geregelt, die ich so hier nicht aufzählen möchte. Aber auch da gibt es bspw. den gleichen Passus bzgl. Betriebe, die gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen, wie oben unter "Körperschaftsteuer".

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Waterfight 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 21:57

Ups ich habe die Antwort übersehen. Danke

"Nur, wenn die Kapitalgesellschaft an der anderen KapGes unmittelbar zu 10% beteiligt ist (Und dann auch nur 95% steuerfrei!). Ansonsten bei weniger als 10% Beteiligung ist auch ein Gewinn daraus 100% steuerpflichtig."

Die 10% Grenze bzw die 15% Grenze gilt aus meiner Sicht nur bei Dividenden und nicht beim Verkauf also bei Kursgewinnen. Bei Kursgewinnen gibt es keine mindestbeteiligungsquote und wenn man 0,00001 % von Lufthansa hat gilt das auch schon

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Giota210  10.08.2024, 22:05
@Waterfight
Die 10% Grenze bzw die 15% Grenze gilt aus meiner Sicht nur bei Dividenden und nicht beim Verkauf also bei Kursgewinnen. Bei Kursgewinnen gibt es keine mindestbeteiligungsquote und wenn man 0,00001 % von Lufthansa hat gilt das auch schon

Stimmt (§ 8b Absatz 4 KStG verweist insofern nur auf Absatz 1, der wiederum nur von Dividenden spricht) - Da habe ich beim Verfassen der Antwort nucht genau in den §8b reingeguckt.

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