Wg - Rechnung?
Ich bin mitte August aus der 3er WG ausgezogen, und die Jahresabrechnung geht von der Periode wo wir alle eingezogen sind bis August. Meine Mitbewohner sind weiterhin dort mit einem neuen Mitbewohner. Bin ich verpflichtet die Jahresabrechnung mitzuzahlen? Ich habe die Zeit dort gewohnt aber auf den Briefen steht mein Name zwar nicht drauf...
danke
3 Antworten
Erst einmal ist relevant, bis wann Dein Mietvertrag lief bzw. wann er mit Deiner Kündigung auslief. Auch wenn Du Mitte August ausgezogen bist, so musst Du dennoch bis zum Ende Deines Mietverhältnisses anteilig für die aufgelaufenen Kosten aufkommen. Es sei denn, dass Mitte August gleich jemand anderes eingezogen ist und damit Deine Verpflichtungen übernommen hat.
Deshalb ist es auch wichtig, dass Du beim Auszug alle Zähler abgelesen hast. Strom, Wasser, Gas - je nachdem, wie geheizt wurde. Bei Zentralheizung die Stände an den einzelnen Heizkörpern - vor allem an Deinem.
Da Du vor der Heizperiode Winter 2022/23 ausgezogen bist, sind hier die anteiligen Kosten bis Mitte August besonders relevant, damit Du nicht noch die Heizkosten nach Deinem Auszug mitbezahlen musst.
Und auch die Kosten für Müllabfuhr, Gebäudeversicherung usw. musst Du nur anteilig bis zum vertragsgemäßen Ende des Mietverhältnisses tragen.
Im Zweifelsfall kannst Du Dich auch bei einem Mieterverein beraten lassen oder bei einem Ableger der Verbraucherzentrale.
Für die Zeit, in der du dort gewohnt hast, musst du deinen Anteil bezahlen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Dass Nebenkostenabrechnungen erst nach dem Auszug eintreffen, ist völlig normal.
Deinen Anteil musst du wohl zahlen.