Welche Pflichten habe ich wenn ich in einer Wg wohne aber nicht im Mietvertrag stehe sondern nur gemeldet bin?
ich packs nimmer mit meinem Mitbewohner , diverse Sachen sind passiert . Was sind meine Pflichten bei einem Auszug ?
3 Antworten
Diese Pflichten musst du mit dem Inhaber der WG sprich demjenigen der für die WG geradesteht ,abklären.
Ansonsten gelten die gesetzlichen Verpflichtungen als Normaler Mieter einer Wohnung . Niormalerweise müsste jeder Wg Benutzer eine art Regelwerk bekommen das er mit seinem Einzug in dei WG Unterschreibt. Darin sind die Rechten und Pflichten eines jenigen WG Mitbewohners festgelegt.
Ganz normale Pflichten eines Mieters, es besteht ja offensichtlich ein mündlicher Mietvertrag.
…er ist sogar dort gemeldet, offensichtlicher geht es kaum noch.
Die Anmeldung kann jeder als Wohnungsgeber befördern, sie reflektiert nicht auf ein Mietverhältnis. Also nix mit "offensichtlich", denn ein Mietvertrag muss nicht beim EMA vorgelegt werden.
Anhand der gestellten Frage und das er dort gemeldet ist, ist dies offensichtlich.
Es geht gar nicht offensichtlicher 🤷♂️
Sieht ein Blinder mit Krückstock 😉
"Sieht ein Blinder mit Krückstock 😉" und fällt dennoch auf die Nase.
Mit einer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kannst du nicht einen wirksamen Mietvertrag gegenüber Dritten beweisen . Warum begreifst du das nicht?
Mit einer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt kannst du nicht einen wirksamen Mietvertrag gegenüber Dritten beweisen . Warum begreifst du das nicht?
Damit alleine nicht, solange Du den gesamten Kontext der Frage nicht erkennst wird sich für dich daran auch nix ändern.
Ich zitiere mal den FS, da Du den Inhalt der Frage tapfer ignorierst:
ich packs nimmer mit meinem Mitbewohner , diverse Sachen sind passiert
…ein Beweis gegenüber Dritten, selbst wenn er mietfrei dort lebte fällt dem Mitbewohner leicht.
Seit wann ist denn ein "Mitbewohner" ein Indiz für ein Mietverhältnis eines weiteren Mitbewohners mit einem Vermieter? Hausbesetzer hätten also einen Freibrief für ihr gesetzwidriges Verhalten, wenn sie sich unter der Adresse im besetzten Haus anmelden und Dritten gegenüber scih durch einen Mitbewohner als Mieter darstellen lassen.
Du wirst immer lustiger mit deinen Widerreden.
Der Richtige sagt also: Solange die / der FS seine Informationen erweternd hier nicht darstellt, bleibt die Meinung des Richtigen richtig und deine Ausführungen sind theoretische Makulatur, weil der Beweis eines wirksamen Mietvertrages des FS fehlt. Deine Herleitungen könnten keinen Richter am AG überzeugen. Wegtreten !
Du wohnst in einer Wohnung ohne Mietvertrag? Du zahlst also keine Miete? Dann hast du keine Rechte aber auch keine Pflichten. Die Mieter der Wohnung verstehen sich als Wohngemeinschaft. Du bist entweder ein Leihender nach §598 BGB oder lediglich Gast bei wem auch immer. Ein Leihvertrag kann fristlos ohne Grund und mündlich gekündigt werden. Ein geduldeter Gast kann aus der Wohnung zu jederzeit verwiesen werden oder selbst ohne Zwang die Wohnung verlassen.
Pflichten beim Auszug entstehen nur, wenn zuvor ein wirksam gekündigter Mietvertrag/Leihvertrag bestanden hat oder eine Vertragsauflösung einvernehmlich vereinbart wurde. Das müsstest du hier bekennen.
So offensichtlich ist das nun nicht.