Wohnungskündigung wegen Aufnahme des Lebenspartners?
kann mein Vermieter die Aufnahme meines Lebenspartners in die Wohnung verweigern?
4 Antworten
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Aufnahmerecht: Der Inhaber eines Wohnungsrechts darf Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder), Bedienstete und Pflegekräfte aufnehmen. kein Besichtigungsrecht: Der Eigentümer hat kein Recht, die Wohnung zu inspizieren, solange keine Gefahr im Verzug ist.05.12.2023
9 Antworten auf knifflige Fragen zum Wohnrecht auf Lebenszeit
In der verlinkten Seite steht noch viel mehr, aber das hab ich mir jetzt nicht durchgelesen.
Aber vielleicht gibt es ja einen Unterschied zwischen Wohnnrecht und der Anmietung einer Wohnung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Die Zustimmung des Vermieters muss zwar vorher eingeholt werden, jedoch ist der Vermieter in aller Regel zur Zustimmung verpflichtet. Verweigert er die Zustimmung dennoch, kann sie eingeklagt werden. Ohne Zustimmung des Vermieters oder ein entsprechendes Gerichtsurteil darf der Lebenspartner nicht einziehen.
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Es bedarf zwar seiner Zustimmung, die kann er aber bei engen Angehörigen oder Lebenspartnern nicht verweigern, sofern dafür keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/jgobond/1551795047601_nmmslarge__55_31_545_545_69dd3e7f87917a763900e243e1830ceb.jpg?v=1551795048000)
Wie Johannes schreibt: eine Überbelegung. Oder wenn der Neue aufgrund von Fehlverhalten Hausverbot hat ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/NackterGerd/1459631419191_nmmslarge__4_21_414_414_4344501cccc644450d864209d1253d34.jpg?v=1459631419000)
Bei 20qm Wohnung wäre sicherlich die Ablehnung begründet
Natürlich muss der Partner auch angemeldet sein und die extra Kosten wie z.b. Müllgebühren bezahlt werden
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Klausi365/1705507546439_nmmslarge__16_16_158_158_6aa2f6ef95214ed0273d7afa9dda7305.jpg?v=1705507547000)
Die Wohnung ist zu klein (1-Zimmer-Appartement), oder deine Freundin ist ihm gegenüber tätlich geworden, schwere Beleidigungen...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den Zuzug eines Lebenspartners kann er nicht ohne Weiteres verbieten. Es muss primär mitgeteilt werden.
https://www.movinga.com/de/de/hub/nachzug-des-partners-in-die-mietwohnung/
Nachgefragt: was sind schwerwiegende Gründe?