Wohnungskündigung wegen Aufnahme des Lebenspartners?

4 Antworten

Aufnahmerecht: Der Inhaber eines Wohnungsrechts darf Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder), Bedienstete und Pflegekräfte aufnehmen. kein Besichtigungsrecht: Der Eigentümer hat kein Recht, die Wohnung zu inspizieren, solange keine Gefahr im Verzug ist.05.12.2023

9 Antworten auf knifflige Fragen zum Wohnrecht auf Lebenszeit

In der verlinkten Seite steht noch viel mehr, aber das hab ich mir jetzt nicht durchgelesen.

Aber vielleicht gibt es ja einen Unterschied zwischen Wohnnrecht und der Anmietung einer Wohnung.

Die Zustimmung des Vermieters muss zwar vorher eingeholt werden, jedoch ist der Vermieter in aller Regel zur Zustimmung verpflichtet. Verweigert er die Zustimmung dennoch, kann sie eingeklagt werden. Ohne Zustimmung des Vermieters oder ein entsprechendes Gerichtsurteil darf der Lebenspartner nicht einziehen.

Es bedarf zwar seiner Zustimmung, die kann er aber bei engen Angehörigen oder Lebenspartnern nicht verweigern, sofern dafür keine schwerwiegenden Gründe vorliegen.


jgobond  14.02.2024, 08:30

Wie Johannes schreibt: eine Überbelegung. Oder wenn der Neue aufgrund von Fehlverhalten Hausverbot hat ...

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Johannesburg663 
Beitragsersteller
 14.02.2024, 06:45

Nachgefragt: was sind schwerwiegende Gründe?

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NackterGerd  14.02.2024, 07:33
@Johannesburg663

Bei 20qm Wohnung wäre sicherlich die Ablehnung begründet

Natürlich muss der Partner auch angemeldet sein und die extra Kosten wie z.b. Müllgebühren bezahlt werden

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Klausi365  14.02.2024, 09:34
@Johannesburg663

Die Wohnung ist zu klein (1-Zimmer-Appartement), oder deine Freundin ist ihm gegenüber tätlich geworden, schwere Beleidigungen...

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