Wohnungseinbruch trotz Schlüssel?

4 Antworten

Anzeigen kann er dich natürlich. Aber das wird nichts bringen, die Anzeige wird im Sand verlaufen. Denn in diesem Fall ist der Straftatbestand des Einbruchs nicht erfüllt. Ich kann nicht nachvollziehen, wie andere Antwortgeber zu einer anderen Einschätzung kommen.

Fakt ist, dass du dich bislang nicht unberechtigt in der Wohnung aufgehalten hast. Du hast einen Besitzanspruch an der Wohnung. Du hattest die Schlüssel zurecht erhalten, weil ihr einen Teil eures Lebens zusammen verbracht habt. Aus diesem Grund kann man hier nicht von Einbruch sprechen, und von Hausfriedensbruch genauso wenig. Es ist bisher dein persönlicher Lebensraum gewesen, der schon nach dem Grundgesetzt geschützt ist.

Rechtlich sieht es folgendermaßen aus. Du steht nicht mit ihm gemeinsam im Mietvertrag, und du hast auch keinen Untermietvertrag. So verstehe ich es zumindest aus deinen bisherigen Informationen. Das bedeutet, die Nutzung der Räume ist als Leihgabe anzusehen.

Diese Leihgabe kann dein Exfreund somit kurzfristig beenden. Aber ein Gericht würde dir zugestehen, dass du auf jeden Fall eine angemessene Räumungsfrist von wenigstens ein paar Tagen bekommen musst. Man kann nicht jemanden von heute auf morgen vor die Tür setzen, der einen Besitzanspruch hatte.

Du könntest deinem Ex also sagen, dass er sich wie ein Erwachsener verhalten könnte und die Beziehung ordentlich beenden, indem du eine angemessene Zeit hast, deine Sachen heraus zu holen. Du könntest auch zu bei Gericht einstweilige Verfügung beantragen auf Wiedereinräumung des Besitzrechts und dann müßte er dich für eine Räumungsfrist rein lassen. Falls ihm das auf diese Weise lieber ist.

Ja.

Da die Wohnung auf Ihn läuft, hättest du ihm sagen müssen, dass du kommst.


Jensa2203 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 23:17

Obwohl ich dort auch wohne?

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02112014  12.09.2018, 23:18
@Jensa2203

Ach sorry, überlesen. Ne, ihr wohnt ja zs bzw noch.

Kann dir nix wollen.

Wohnung läuft auf Ihm, aber IHR wohnt da!

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Jensa2203 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 23:18
@02112014

Genau und ich wollte nur meine Sachen holen weil ich ausziehen wollte

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02112014  12.09.2018, 23:20
@Jensa2203

Ist völlig ok! Kann er nix wollen.

Erst wenn du nicht mehr da wohnst und sowas machen würdest, dann wäre es Einbruch!

Er soll doch froh sein, dass du freiwillig gehst.

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Gerhart  13.09.2018, 08:34
@Jensa2203

Bitte keine Gegenfragen, wenn die Hauptfrage nach deinem Mietverhältnis von dir nicht geklärt wird.

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Du bist heimlich mit einem Zweitschlüssel in die Wohnung gegangen, nachdem Du dort nicht mehr gewohnt hast. Es liegt Einbruch vor. Außerdem hast Du versäumt dich beim Amt abzumelden, nachdem du ausgezogen bist, dafür kann man dich ebenfalls belangen.


Jensa2203 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 23:20

Ich hab 2 Wochen ummelde frist

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soulfire7  12.09.2018, 23:23
@Jensa2203

Du wohnst dort nicht mehr. Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe kann ich nicht einfach dort ein und ausgehen. Stell dir vor du ziehst in eine Wohnung ein und nach einer Woche kommt der Vormieter einfach rein mit einem Zweitschlüssel, den er noch hatte.

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Jensa2203 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 23:24
@soulfire7

Fakt ist das der Auszug noch nicht beendet war wenn noch Möbel und weiteres in der Wohnung lagen. Kennst du dich den aus oder schreibst du einfach nur das was du glaubst

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soulfire7  12.09.2018, 23:28
@Jensa2203

Ich weiß nicht, was es hier überhaupt zu diskutieren gibt. Dass du dich nicht umgemeldet hast, ist deine Schuld. Dass noch Möbel von dir in der Wohnung sind ist deine Schuld. Der Auszug war in dem Moment beendet wo du ausgezogen bist. Wenn dein Ex dich dort hätte haben wollen, hättest du wohl kaum heimlich reingehen müssen.

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Es kommt auf viele Punkte an, zum einen ob ein wirksamer Untermietvertrag bestand, denn Hauptmieter scheinst du ja nicht gewesen zu sein.

Bestand ein solcher gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und du darfst in die Wohnung, bis die Kündigung, die der Schriftform unterliegt, Wirksamkeit entfaltet. Er darf dir den Zugang dann nicht verwehren.

Gab es keinen solchen und dein Dort-Leben wurde einfach nur stillschweigend geduldet, dann kann er dich auch von heute auf morgen vor die Tür setzen und wenn du dir anschließend gegen seinen ausdrücklichen Wunsch dort Zutritt verschaffst, so machst du dich des Hausfriedensbruchs strafbar (Einbruch kennt das StGB nicht). Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wenn du nur deine eigenen Sachen mitgenommen hast entfällt auch der Vorwurf des Wohnungseinbruchdiebstahls aber du setzt dich auch der Gefahr aus hierfür zumindest eine Anzeige zu bekommen.

Jeder Schlüssel ist bei Auszug auszuhändigen auch um Schadenersatzansprüchen gegen dich vorzubeugen. Tauscht dein Ex jetzt die Schlösser deswegen aus, hast du diese Kosten zu erstatten.

Die Herausgabe deiner Sachen musst du einfordern, notfalls gerichtlich du kannst dir nicht einfach Zutritt verschaffen zu der Wohnung, wenn du dort nicht mehr wohnst (die Meldeadresse ist hier nicht das Kriterium sondern allein die mietvertragliche Situation).

Unwissenheit schützt dich nicht vor Konsequenzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung