Wohnung vorzeitig kündigen?
Hallo Zusammen,
eventuell kann mir ja jemand von euch helfen hätte folgende frage:
Ich Wohne mir einer Kollegin zusammen in einer Wohnung (so ne art WG) leider klappt das ganze nicht mehr ( nimmt keine rücksicht auf andere, verräumt nie ihr geschirr und andere sachen und vieles mehr) unser Mietvertrag läuft aber noch bis 15.01.22 und dann kommen ja noch 3Monate Kündigungsfrist dazu sprich ich könnte erst am 15.04 ausziehen. Gibt es da eine Regelung das ich eventuell früher raus kann?
Wenn mein Vermieter Zb einverstanden wäre das ich oder wir früher ausziehen, müsste meine Kollegin dann damit einverstanden sein das ich auch ausziehen kann oda wie wäre das ?
Danke schonmal
4 Antworten
Wenn euer Mitevertrag bis 15.01 läuft dann ENDET er hier und ihr müsst ohne Kündigung raus (außer ihr habt eine automatische Verlängerung im Vertrag drinnen). Also auch wenn ihr nicht kündigt müsst ihr sowieso am 15.01 raus – mit Kündigung genauso. Ein späterer Auszug ist bei einem befristeten Mitevertrag normalerweise nicht möglich.
Kündigen könnt ihr unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit – ob ihr vorm dem 15.01 raus kommt oder nicht hängt von eurem Vertrag ab.
Ausziehen kannst du ohne okay vom Vermieter oder deinem Kollegen auch – da du aber weiterhin Mieter bist wirst du für die Wohnung weiterhin Miete bezahlen müssen, unabhängig davon ob du sie nützt oder nicht
Kündigen können die Wohnung immer nur BEIDE Mieter – wenn ihr also beide im Mietvertrag drinnen steht können nur BEIDE kündigen.
Ist das dann ein befristeter Mietvertrag mit einer qualifizierten Befristung nach §575 BGB, wenn nicht, wäre der MV unbefristet. Mindestmietdauer gibt es nicht. Aber es gäbe einen gegenseitigen Kündigungsverzicht zwischen Mieterpartei und Vermieter über den Zeitraum eines Jahres. Was ist bei dir Sache?
Zudem kommt mir das sehr komisch vor, denn ein befriseter MV kann auch nicht nach einem Jahr gekündigt werden. Dahre bräuchte es keinen Kündigungsverzicht.
Ausziehen kannst Du wann Du willst, nur aus dem Mietvertrag kommst Du so einfach nicht raus.
Den kannst Du nur gemeinsam mit der Kollegin kündigen.
Dine Kollegin muß nicht einverstanden sein und der Vermieter auch nicht.
Du kannst mit deiner Kollegin und dem Vermieter reden und ggf. einen Nachmieter anbieten. Wenn sie das nicht möchten bist du an die Zeiten gebunden.
Dine Kollegin muß nicht einverstanden sein und der Vermieter auch nicht.
In der Frage steht "unser Mietvertrag"
Was meinst Du mit "Vertrag läuft bis 15.01.2022"? Gibt es einen Kündigungsausschluss? Wenn ja, bitte hier mal den genauen Wortlaut posten.
Gibt es da eine Regelung das ich eventuell früher raus kann?
Ihr könnt den Vertrag nur gemeinschaftlich kündigen. Weiß deine Kollegin schon von deinem Vorhaben?
Ja sie weiss schon davoan hat aber noch nichts dazu gesagt
„Das Recht zur Schriftlichen Aufkünigung des Mietverhältnisses nach Ablauf eines Jahres unter einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten“
Dieser Kündigungsausschluss von einem Jahr muss aber für Mieter und Vermieter gelten. Steht das so im Vertrag? Wenn nicht, könnt ihr jederzeit fristgemäß kündigen
mit 15.01 meine ich das 1ne jahr mindestvertragsdauer der mietvertrag selber läuft 3Jahre