Soll ich einfach ausziehen?

4 Antworten

Du kannst ausziehen - wenn du es dir leisten kannst

Deine Eltern sind, wenn sie genug verdienen, zum Unterhalt verpflichtet + du kannst dir das Kindergeld überweisen lassen. Evtl. bist du Bafög berechtigt. Das alles wird aber nicht zum Leben reichen. Du wirst also neben der Schule noch arbeiten müssen und das stelle ich mir während der Abitur Zeit echt stressig vor. Du musst ja neben der Schule auch noch dein komplettes Leben alleine managen, den Haushalt schmeiße + viel lernen + arbeiten gehen

Machbar ist es - aber ein Zuckerschlecken wird das sicher nicht


Krawallbotz  08.07.2024, 12:56
Deine Eltern sind, wenn sie genug verdienen, zum Unterhalt verpflichtet

So lange die Eltern Kost und Logis bieten, brauchen sie keinen Barunterhalt zu leisten.

Somit bliebe nur das Kindergeld.

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Ich antworte dir mal als Mutter:

dass wenn es mir nicht gut geht

Was fehlt dir denn?

Ich hab das Gefühl sie nimmt gar keine Rücksicht auf mich

Kannst du das genauer beschreiben? Wo sollte deine Mutter mehr Rücksicht nehmen? Wo macht sie das nicht?

ich hab da keine Lust mehr drauf.

Das glaube ich dir.... aber auch deine Mutter hat keine Lust auf Dauerstress...

Wo genau liegen denn eure Probleme miteinander?

Das du im Moment noch nicht ausziehen kannst, dies wohl noch ein paar Jahre dauert, das liegt ja auf der Hand.

Aber im dir einen wirklichen Rat geben zu können wissen wir zu wenig, also wo eure Probleme nun wirklich liegen.

In deinem Alter ist es völlig normal alles zu hinterfragen.... nur hinterfragt ihr EUCH nicht.... es sind immer zwei Seiten die Fehler machen...

Redet miteinander... such dir eine ruhige Minute und dann sprecht... "Ich fühle mich...." "Mir geht es ....."

Ihr müsst noch eine ganze Weile miteinander auskommen und denk immer daran: deine Mutter tut dir nicht absichtlich weh... verletzt dich nicht absichtlich... auch sie ist ein Mensch der Fehler macht (so wie du auch)

Was man sich nicht leisten kann, legt man sich nicht zu. So sagte es mir jedenfalls mein Bentley und Aston Martin Autohändler als ich mich als Bürgergeld Empfänger für einen Neuwagen bei ihm informierte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

du beantwortest dir deine Frage selber, steh erst mal auf eigenen Füßen, also Ausbildung, Arbeit usw.

oder meist du, wirklich, dass auch dafür noch deine Mutter die Verantwortung tragen sollte?

ich mein, wer versorgt dich mit dem essen, Klamotten und dem Tisch an dem du sitzt.

klar kannst du ausziehen, alles einklagen was bis zum 25ten Lebensjahr du auch benötigst, aber weißt du was deine Mutter dir die letzten 18 Jahre, dir gab?

denk nach und sei dir versichert, sie möchte dich sehr wohl glücklich sehen wollen, aber der Weg dahin ist nicht leicht und ohne deine Mum um so schwerer nur weil sie mal wieder meckert oder dich zurecht zurechtweist.


Krawallbotz  08.07.2024, 11:48
klar kannst du ausziehen, alles einklagen was bis zum 25ten Lebensjahr du auch benötigst, aber weißt du was deine Mutter dir die letzten 18 Jahre, dir gab?

Nein- wenn die Eltern Kost und Logis bieten gibt es nichts zum einklagen- sie erfüllen damit ihre Unterhaltsverpflichtung.

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buddl1358  08.07.2024, 11:50
@Krawallbotz

oh doch, wenn er ausziehen will, weil Ausbildung wo auch immer.... habe das schon durch, BAföG Antrag, die dann das Elternteil abzocken...

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Krawallbotz  08.07.2024, 11:53
@buddl1358
weil Ausbildung wo auch immer

Darum geht es in der Frage aber nicht.

Hier geht es darum, das "Hotel Mama" nicht so spurt, wie der FS es gerne hätte.

Damit hat die Allgemeinheit, nämlich der Steuerzahler, nichts zu tun.

Aufgrund der Frage sehe ich null Grund, dass der Staat hier unterstützt.

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buddl1358  08.07.2024, 12:03
@Krawallbotz

der Staat unterstützt ihn ja auch dahingehend nicht, der zieht das notwendige Geld über den BAföG von den Eltern ein und ihm steht ein Mindestmonatsminimum zu, alles brav von den Eltern, ich weiß das weil meine Tochter diesen mit 25 zu ihrer Ausbildung stellte, wir leben schließlich im gelobten Land wo Eltern immer weiter bluten egal was die Kids vorhaben... und endet erst nach erfolgreichen Abschluss ihrer ersten (!) Ausbildung.

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buddl1358  08.07.2024, 12:47
@Krawallbotz

er schrieb, er werde 18... und da darf er durchaus ausziehen. aber das hast du sicher nicht so gelesen... und so weiter,...

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Krawallbotz  08.07.2024, 12:53
@buddl1358

Klar, darf er ausziehen- wenn er es selber finanzieren kann.

Noch mal, solange er zu Hause leben kann, bekommt er keine Geld vom Staat.

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buddl1358  08.07.2024, 13:02
@Krawallbotz

NEIN und nochmals NEIN, er darf Ausziehen sogar mit 17oder 16, oder 15... und ich habe nichts davon geschrieben dass der Staat zahlt, solange die Eltern zur Kasse gebeten werden können. ich weiß nicht wo du deine Weisheit her hast. aber meine Tochter zog aus, mit 15 und das liebe Jugendamt verdonnerte mich als Elternteil für deren Unterhalt zu sorgen. und bot an den Klageweg zu beschreiten für meine Tochter. Immel lass Hirn regnen, mach dich doch bitte mal schlau, wenn du keine Erfahrung hast, hilft dir auch keine graue Theorie!!!

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Krawallbotz  08.07.2024, 13:11
@buddl1358

Na, so, wie du über dein Kind schreibst, wundert es mich nicht, dass es ausgezogen ist.

er darf Ausziehen sogar mit 17oder 16, oder 15... 

Wenn er einen Vermieter findet, der Jugendliche ohne eigenes Einkommen eine Wohnung vermietet ......

In dem Fall des FS gibt es aber kein Grund, warum sich das Jugendamt einschalten sollte, warum er BAFÖG bekommen sollte oder warum er sonst von jemandem Geld bekommen sollte.

Er kann ab 18 jederzeit ausziehen....wer er selber dafür aufkommt !

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buddl1358  08.07.2024, 13:20
@Krawallbotz

belass es bei deiner Theorie, meine Tochter für dich zur info, ist nun 30 und wohnt wieder bei uns, aber du hast null-Ahnung vom Leben, kindern, die raus wollen usw. erst recht nicht vom JA er schrieb vom Ausziehen nicht von Wohnung, der geneigte Leser möge jetzt Schmunzeln, weil es WG usw. (ist sicher für dich ein Fremdwort) und er bekommt nicht von irgendjemand (auch das wirst du sicher nicht gelesen oder verstanden haben) den Unterhalt sondern von den Eltern! und den BAföG- Antrag, ließ doch dir bitte mal durch, wer den stellen darf, bitte, bitte.

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Krawallbotz  08.07.2024, 13:28
@buddl1358
aber du hast null-Ahnung vom Leben, kindern, die raus wollen usw. erst recht nicht vom JA

Ich bin 2 Fache Mutter und mittlerweile sogar Großmutter und mit dem Jungendamt habe ich beruflich über 25 Jahre zusammengearbeitet.

Aber ich hab Null Ahnung....na klar.

 er schrieb vom Ausziehen nicht von Wohnung

Auch ein WG Zimmer liegt in einer Wohnung...

den Unterhalt sondern von den Eltern!

...der ihm aber NICHT als Barunterhalt zur Verfügung steht, solange der Auszug nicht aus beruflichen Gründen ( Ausbildung/Schule in einer anderen Stadt) statt findet.

Noch einmal :

Solange die Eltern Kost und Logis bieten müssen sie dem FS keinen Cent (bis aufs Kindergeld) bar auszahlen wenn er ohne Grund ausziehen will.

So ist es nun einmal ....

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buddl1358  08.07.2024, 14:13
@Krawallbotz

herje wenn das so ist bei dir, hast du bestimmt nur leichte Fälle. und ja Ausziehen kann auch mit irgendwo Einziehen gemeint sein, so wie meine Tochter bei ihrem Freund, und nein wir waren nicht dafür und ja, eben diese JA, und auch die POl, sagten dann kann man nix machen, zeig mir bitte wo das verbotene steht. Wir hatten und haben alles geboten aber, ich kann dir dagegen den BAföG Antrag vorlegen, wo die Auskünfte zu den Eltern deren Brief an uns... die Vermisstenanzeigen, die Zuführungen und das wiederkehrende Verschwinden nachweisen und damit ich die Krone noch darauf setze meine Tochter als Interview -Partner als Zuschlag drauf. und die Auskünfte die ich damals von der zuständigen Fallberaterin bekommen habe (inklusiver der Finanzregelung), lasse ich mal hier weg, wenn du schon weißt, warum meine Tochter einfach so auszog, du hast 0-Ahnung, Papier ist geduldig, meine Tochter hatte diese eben nicht. und wenn ich jetzt noch anfangen würde von meinen beruflichen Erfahrungen zu berichten... würde er Platz hier nicht ausreichen und auch dem Fragesteller nicht gerecht werden. ich schreibe nur 40 Jahre im öfftl. Außendienst, so nun du wieder mit deiner Theorie! wir haben 5 Jahre mit unserer Tochter, auch wegen solcher falschen Aussagen von J-Ämtern mit unserer Tochter verloren, weil Hilfe gab es nicht. Ein Satz klingelt heute noch bei mir:" Sie müssen ihre Tochter erst auf den Boden fallen lassen"...

belasse es einfach dabei du liegst völlig falsch, für uns war es das reale Leben, keine Fallakte wie möglicherweise bei dir, die man einfach nach der Arbeit, weg legt!

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Krawallbotz  08.07.2024, 14:20
@buddl1358

Sorry, aber solch eine Satzschlange ohne Absatz ist mir zu anstrengend zu lesen.

Fakt ist, dass dem FS kein Barunterhalt von den Eltern zusteht, solange sie Kost und Logis bieten.

Das Geschilderte ist kein Grund, warum ein Auszug unbedingt angezeigt ist. Der FS wird weder geschlagen noch psychisch Misshandelt. Die Mutter unterstützt lediglich das Mimimi des FS nicht.

Wenn der FS also ausziehen will, egal ob in eine eigene Wohnung oder ein WG Zimmer oder zum Freund auf die Couch oder sonst wohin, muss er es selber finanzieren.

Lediglich das Kindergeld kann er bei Auszug einfordern.

Ich bin jetzt hier raus.

Es ist mir einfach zu ermüdend, gegen Windmühlen zu schreiben.

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buddl1358  08.07.2024, 14:29
@Krawallbotz

du hast Recht mit den Windmühlen, bleibe du beim Amt,(Kartenhaus) deswegen wenden sich so viel gestrauchelte Jugendliche und auch Eltern ab, DU ja Du würdest deine KINDER natürlich verhungern lassen. hier ginge s schon klang nicht mehr um das geschriebene zum FS, sondern nur um dein Prinzip! und so nimmt aller Übel Anfang, von der Überlegung, bis zum Auszug, einfach am Leben vorbei, PF

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Krawallbotz  08.07.2024, 14:34
@buddl1358
bleibe du beim Amt

Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich beim Amt arbeite, sondern dass ich mit dem Jugendamt zusammen gearbeitet habe und zwar als Erzieherin unter anderem im sozialen Brennpunkt.

Auch habe ich mit Zartbitter e.v. zusammengearbeitet, die sich um Kinder kümmern, die sexuell misshandelt wurden.

Von daher schalte mal ein paar Gänge runter, denn ich habe das Leid vieler Kinder, die von ihren Eltern aufs äußerste misshandelt wurden, miterlebt !

Und ich bin mir sicher, einfach so ohne Grund wurde auch bei euch nicht eingegriffen !

Das sagt mir meine Berufserfahrung !

Tschüss !

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buddl1358  08.07.2024, 14:43
@Krawallbotz

und ich wusste das du einfach eine vorgefasste unumstößliche Auffassung dazu hast und einfach es nicht belassen kannst... und dass du jetzt auf einer Schiene reitest, die es weder bei dem Fragestellern noch bei mir gab, also doch wieder nur Laienhaft was du abgibst. und ich habe und hatte beruflich sehr viel damit zu tun, unabhängig von meiner Tochter. und deine unterschwellige Unterstellung, genau wie die vom JA. wenn du keine Ahnung von der Thematik hast, nochmal: belasse es. Er darf ausziehen wann er möchte, erst Recht mit 18! es gab und gibt KEIN VERBOT dazu alles andere kann sich finden und ist tägliche Praxis.

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Krawallbotz  08.07.2024, 14:45
@buddl1358
 Er darf ausziehen wann er möchte, erst Recht mit 18! 

Ich habe nie was anderes behauptet.

Mit 18 ist man erwachsen und kann seiner Wege ziehen.....

Nur für seinen Lebensunterhalt muss er selber aufkommen.

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buddl1358  08.07.2024, 15:02
@Krawallbotz

wir drehen uns wieder im Kreis, hilft ja nix, nun nochmals nein, ihm steht Unterhalt zu, das Kindergeld das bereits erwähnte BAföG, sofern er einer schulischen oder beruflichen Werdegang folgt. es kann von ihm sogar ein Minijob abverlangt werden, was auch viele machen. aber eben nix vom Staat sondern durch die zähneknirschenden Eltern, wenn sie zahlungskräftig sind, so steht es in den einschlägigen Gesetzen der Leser sei geneigt dem Link zu folgen

https://www.isuv.de/unterhalt/uebersicht/kindesunterhalt-ab-18/#:~:text=F%C3%BCr%20vollj%C3%A4hrige%20Kinder%2C%20die%20noch,Kranken%2D%20und%20Pflegeversicherung%20sowie%20Ausbildungskosten.

und das ist mal keine Annahme oder will ih da mal gearbeitet habe sondern in schwarz auf weiß gemeißelt.....

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Krawallbotz  08.07.2024, 15:06
@buddl1358
Eltern können festlegen, dass der Unterhalt im Elternhaus in Form von Kost und Logis, Taschen- und Kleidergeld etc. entgegenzunehmen ist. Dieses Bestimmungsrecht gilt gegenüber minderjährigen und volljährigen unverheirateten Kindern. Von diesem Bestimmungsrecht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der gesamte Bedarf abgedeckt werden soll (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Taschengeld, etc.). Das Recht des volljährigen Kindes auf die freie Selbstbestimmung tritt dabei hinter dem elterlichen Bestimmungsrecht grundsätzlich zurücktritt, da die Beachtung der finanziellen Interessen der Kindeseltern Vorrang genießt. Leistet das volljährige Kind dem wirksam ausgeübten Bestimmungsrecht keine Folge, so verliert es seinen Unterhaltsanspruch (OLG Brandenburg, Urteil v. 15.03.2017, 9 WF 288/07).

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eltern-bieten-kost-und-logis-an-kind-fordert-unterhalt_220_221930.html

einfach mal durchlesen !

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Krawallbotz  08.07.2024, 15:10
@buddl1358

In deinem Beispiel geht es um Kinder geschiedener Eltern- dies ist aber hier im Fall des FS nicht ersichtlich !

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buddl1358  09.07.2024, 10:57
@Krawallbotz

und wieder FALSCH, wo seht bitte das der Unterhalt allein für geschiedene Elternteile gilt? oder dass es in Kos und Logie aufzuteilen ist? wieder falsch. wenn er mi 18 auszieht, kann kein Gericht ihn zwingen, dies zu unterlassen, das kommt einer Entmündigung gleich die er gerade mit 18 erreicht hat, hahah

warum führs du dann nicht weiter aus:

§ 1612Art der Unterhaltsgewährung

(1) 1Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. 

2Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

  • so, da muss also der Verpflichtende also Gründe angeben und die setzt du hier gleich mal so voraus, nur weil der Sohn mal darüber nachdenkt ob er ausziehen möchte/könnte...
  • und bei deinem Urteil, weißt du natürlich auch sofort, warum dieser den Anspruch verloren hat und auch das, kann hier nicht zutreffen, da dieser Grund hier eben nicht klar definiert wurde , also auch nur wiederum DEINE Theorie die du gleich dem eines Richtspruches setzt! hast du auch bei Gericht gearbeitet?

also bitte nicht einfach was googeln, einstellen ohne darüber nachzudenken....

und nochmals führe ich an, dass dies nicht auf einen BAFÖG-Antrag zutrifft. warum unterschlägst du das immer und immer wieder. hast du je diesen mal zur Kenntnis nehmen wollen?

nur bei einem Fleischer den Boden gewischt hat, heißt nicht dass man sich mit mit den Fleischsorten auskennt! wenn ich dein Rückrudern zu deiner Angabe beim JA mal interpretieren darf.

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Krawallbotz  10.07.2024, 12:39
@buddl1358
nur bei einem Fleischer den Boden gewischt hat, heißt nicht dass man sich mit mit den Fleischsorten auskennt! wenn ich dein Rückrudern zu deiner Angabe beim JA mal interpretieren darf.

Nein, das darfst du nicht.

Sexuell misshandelte Kinder oder Kinder, die von ihren Eltern mit Zigaretten gequält oder durch die Ecken geprügelt werden, mit Fleischsorten zu vergleichen, lässt dich in einem ganz miesen Licht erscheinen.

Der Fs ist inaktiv, von daher beende ich das hier jetzt, bevor ich mich vergesse.

Aber meine ganze Hochachtung für dein Kind !

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