Wohnung durch Vater bekommen?
Relativ simples Anliegen.
Ich suche derzeit eine Wohnung in Berlin, habe allerdings durch eine schlechte Schufa starke Schwierigkeiten dabei.
Daher die Frage, kann ich Wohnungsbesichtigungen dennoch antreten und meinen Vater als Mieter eintragen, damit seine saubere Schufa da vorgewiesen werden kann.
Dieser ist natürlich darauf einverstanden (ist auch seine Idee, dass ich ihn da mit reinziehe).
Plan ist es, dass er dann quasi der Mieter ist, ich es ihm aber monatlich überweise.
Würde es da irgendwelche Hürden geben, die diese Idee zerstören könnten oder es erschweren?
Gibt es eventuell Dinge, welche ich dabei beachten müsste, bevor ich mich bei einer Wohnung melde?
Kann ich mich beim Vermieter unter meinen Namen melden, aber sagen, dass es für meinen Vater ist, oder soll ich ehrlich sein und es dem Vermieter sagen?
7 Antworten
Idealerweise mietest Du die Wohnung zusammen mit Deinem Vater an. Die Einkommensnachweise des Vaters sichern den Vermieter ab und da Du auch als Mieter im Mietvertrag stehst, entsteht für den Vermieter die Situation, dass er Dich bei anderen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis direkt als Vertragspartner ansprechen kann und dass Du eben nicht in irgend einer Form illegal in der Wohnung wohnst.
Du wirst Dich dann auch beim Einwohnermeldeamt ganz normal mit Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters anmelden können.
Damit hast Du auch die optimalen Voraussetzungen, um trotz negativer Schufa eine Wohnung zu bekommen.
Lass dir von deinem Vater eine Vollmacht zum Abschluss des Mietvertrages geben und weise dem Vermieter die Schufa und den Einkommensnachweis in der Selbstauskunft deines Vaters nach. Dein Vater sollte auch bereit sein die Kaution zu tragen. Erkläre dich damit einverstanden, ein Lastschriftverfahren zum Einzug der Gesamtmiete vom Konto des Vaters zu vereinbaren.
Als Sohn darfst du kostenfrei in der Mietwohnung deines Vater wohnen.
Musst du mit dem Vermieter absprechen. Schlussweg ist dein Vater dann der Mieter der Wohnung, nicht du. Allerdings kann dein Vater im Anmeldeverfahren für dich bürgen.
Sprich, dass er für Zahlungsunfähigkeit für dich bürgt, dass auch die monatlichen Mieten fristgerecht ankommen.
Der Vater könnte nur dann Bürgen, wenn der Vermieter ihn als Bürgen im MV anerkennt. Das Anmeldeverfahren mit einer Wohnungsgeber-Bescheinigung braucht überhaupt keinen Bürgen !
Ihr könnt einfach mit offenen Karten spielen, dich als Mieter und den Vater als Bürgen anbieten wenn dieser einverstanden ist.
Wir (Eltern) hatten auch eine Wohnung gemietet auf den Namen meines Mannes. Er war dann der offizielle Mieter und unsere Tochter hat dann alleine darin gewohnt.
Wir haben allerdings den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt das nur unsere Tochter darin wohnen wird, sie war zu dem Zeitpunkt noch minderjährig.
War ihm egal wer von der Familie letztendlich dort wohnt, Hauptsache er bekommt die Miete pünktlich.