Wohnung durch Auszug zu groß für Bürgergeld?

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Es geht nicht zwingend nach der Größe der Wohnung, solange die KDU - Kosten der Unterkunft = Warmmiete nach deinem Auszug für die anderen 3 immer noch angemessen wäre, sollte es da auch keine Probleme geben.

Außerdem müssen auch immer individuelle Umstände bei der Beurteilung der Angemessenheit berüchtigt werden, die dem Jobcenter entsprechend schriftlich mitgeteilt werden sollten, falls diese dem Jobcenter noch nicht bekannt sein sollten.

Man hat auch min.eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten, nach schriftlicher Aufforderung zur Kostensenkung vom Jobcenter, sollten die KDU - dann nicht mehr angemessen sein, zumindest für diesen Zeitraum müsste das Jobcenter die unangemessene KDU - weiter anerkennen und bei Bedarf voll übernehmen.

Zum Auszug kann das Jobcenter nicht zwingen, aber nach dieser Übergangsfrist dann nur noch die angemessenen KDU - berücksichtigen und bei Bedarf zahlen.

Dann müsste man den Differenzbetrag im schlimmsten Fall aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen, oder sich dann angemessenen Wohnraum suchen.


isomatte  11.07.2024, 19:48

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Grundsätzlich Nein, und Jobcenter orientieren sich vornehmlich an der Höhe der Miete denn an der Wohnungsgröße.

Es ist also möglich, daß die Eltern nach Deinem Auszug dort bleiben können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Nur wenn dein Papa ein speziellen Wohnumfeld braucht. Also zB min 1m breite Türen oder eine behindertengerechte Wohnung. Wenn eure so sein sollte, könnte es evtl dazu führen das die beiden da bleiben dürfen.

Wenn all das nichtbrelevant ist, dann gehts eben streng nach Vorschriften. Wenn du nicht mehr da bist, dann ist die Wohnung laut dieser anscheinend zu groß und sie müssen sich ne kleinere Bleibe suchen.

In diese Wohnung könnte zB ne andere Familie ziehen wo sich zB gerade 3 Kinder 1 kleines Zimmer teilen müssen.