Wohngemeinschaft?

4 Antworten

Es gibt drei Varianten der Vermietung für Menschen, die zusammen wohnen wollen aber nicht miteinander verwandt sind. Deine Variante:

Der Vermieter ist Hauptmieter und hat z.B. 2 Untermieter, mit denen er jeweils einen Mietvertrag geschlossen hat. Diese Untermietverträge kann der Vermieter nur nach den Kriterien kündigen , die auch für Wohnungsmietverträge gelten. §§ 573 ff BGB.

Außerordentliche und fristlose Kündigungen sind auch möglich § 543, 569 BGB.

Sonderfall: Der Hauptmieter hat die Zimmer der Untermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet, dann wäre eine Kündigung des UM ohne Grund bis zur Monatsmitte zum Monatsende möglich .

Es gibt verschiedene Modelle wie an eine WG vermietet werden kann.

Natürlich können Einzelmietverträge mit jedem WG-Bewohner geschlossen werden.

Ein weiteres Modell ist ein Mietvertrag mit allen WG-Bewohnern als Mietergemeinschaft. Hierbei entsteht eine BGB-Gesellschaft (GbR), deren Zweck die Beschaffung und Unterhaltung der Wohnräume ist. Ein Bewohnerwechsel muss als Mieterwechsel vereinbart werden, was rechtlich nicht immer einfach ist.

Und es gibt die Möglichkeit, dass ein WG-Bewohner der Hauptmieter ist und dieser dann Untermietverträge mit den anderen Bewohnern abschließt. (da du von einem Hauptmieter sprichst, wirdst du wohl dieses "WG-Modell" meinen).

Vielleicht wirdst du hier fündig:

https://opacta.de/vermieten-an-eine-wg-die-moeglichkeiten/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Auch in einer WG gibt es Mietverträge mit Kündigungsfrist


Gerhart  19.09.2024, 17:45

"WG" ist keine Kategorie des Mietrechtes. Der Begriff sagt nichts aus, wer Mieter und wer Vermieter ist.