Woher bekommt man eine Besitzurkunde für einen ausgesetzten Hund?

5 Antworten

Was denn für eine Besitzurkunde?

Ein gefundenes Tier ist erstmal eine Fundsache. Der Finder ist verpflichtet, das der zuständigen Behörde (Ordnungsamt/Fundbüro) zu melden, die dann das Tier ins zuständige Tierheim einweist.

Ersatzweise kann der Finder das Tier auch selbst im Tierheim abgeben, das dann die Meldung bei der Behörde macht.

Wenn sich nach 4 Wochen kein Besitzer gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos und kann an andere Leute weiter gegeben werden. 

Wenn du z.B. den Hund dann vom Tierheim übernehmen würdest, bekämst du einen Übernahmevertrag, einen Impfpass und eine Tasso-Registrierung.

Allerdings hätte der ursprüngliche Besitzer noch 6 Monate lang das Recht, sein Eigentum zurück zu fordern.

Wenn du einen Hund findest darfst du ihn NICHT behalten.

Du bist erst mal dazu verpflichtet ihn zu einem Tierheim zu bringen und dann wird erst mal geschaut ob er noch einen Halter hat per Chip oder ok er vermisst wird.

Wenn er keinen hat, wird das Tierheim wohl erst mal überprüfen ob du geeignet bist als Halter oder nicht so wie bei allen anderen auch.

Ein Hund gilt als Fundsache und Fundsachen zu behalten einfach so ist eine Straftat. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

dsupper  17.08.2017, 16:32

Wenn er keinen hat, wird das Tierheim wohl erst mal überprüfen ob du geeignet bist als Halter oder nicht so wie bei allen anderen auch.

Nein, das ist wohl leider nicht so, denn das Fundrecht ist in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Der Eigentümer hat mit Abgabe der Fundanzeige ein halbes Jahr Anspruch darauf, das Tier zurück zu fordern. Mit Ablauf der Frist geht das Eigentum auf den Finder über.

Scheinbar muss dann niemand überprüfen, bzw. hat niemand das Recht die Eignung des Halters zu überprüfen.

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Hallo,

einen gefundenen Hund darf man nicht behalten, den muss man beim Tierheim abgeben oder die Polizei informieren, die kümmert sich dann.

Du weißt ja nicht, ob er nicht nur weggelaufen ist und seine Besitzer ihn verzweifelt suchen ...

Behältst du ihn, machst du dich der Fundunterschlagung strafbar.

Ist der Hund im Tierheim, dann kannst du dich um die Adoption bemühen. Manchmal ist es auch möglich, den Hund in Absprache mit dem Tierheim als "Pflegehund" zu behalten.

Nach sechs Monaten würde der Hund dir gehören. Du bekommt dann einen Vertrag, nennt sich manchmal Schutzvertrag oder Adoptionsvertrag oder Übereignungsvertrag ... Damit gehört der Hund dann rechtlich dir - allerdings erst nach 6 Monaten ab Funddatum. Denn so lange kann der vorherige Besitzer noch seinen Besitzanspruch anmelden.

Gutes Gelingen

Daniela

Ich denke, wenn du den Fund bekannt gemacht hast, beispielsweise bei der Stadt, oder wahlweise auch per Zeitungsannonce und es meldet sich kein Besitzer, dann wüsste ich nicht, von wem du eine solche Urkunde bekommen solltest.

Was du machen musst ist, ihn bei deiner Gemeinde anzumelden wg. der Hundesteuer, LG.

Es gibt für Hunde keine Besitzurkunden.