Wofür braucht man nochmal die Nullstellen bei der Integralrechnung?
2 Antworten
Die Integralrechnung ist eine Flächenberechnung.
Man darf nicht über Nullstellen hinweg integrieren,weil bei der Integration die Flächen unter der x-Achse ein "negatives" Vorzeichen erhalten.
Die Flächen unter der x-Achse würden dann von den Flächen über der x-Achse abgezogen.
Ausnahme: Flächenberechnung zwischen 2 Funktionen.
Formel A= Integral(f(x) - g(x)) *dx)
f(x) obere Begrenzung und g(x) untere Begrenzung
Wegen den "negativen" Vorzeichen vor g(x) erhalten die Flächen unter der x-Achse automatisch ein "positives" Vorzeichen.
Man kann deshalb bei dieser Formel A=Int(f(x) - g(x)) *dx über die Nullstellen hinweg integrieren, in den Integrationsgrenzen xu (untere Grenze ) und xo (obere Grenze).
manchmal um die Grenzen für das Integral zu erhalten.