Wo darf man mit dem Skateboard fahren?
Ich würde gerne wissen wo ein Skateboard rechtlich hingehört, auf den Radweg, die Strasse oder den Fußgängerstreifen?
5 Antworten
Eigentlich gehört man mit einem Skateboard auf den Bürgersteig. Allerdings wird man von den Ordnungskräften oft aufgefordert, nur im Schrittempo zu fahren, was keinen Spass macht oder gar abzusteigen.
Söhnke Mücke (Skateboarder aus Hamburg) nach zu Folge überall xD
Rechtliches:
Wo darf man eigentlich mit dem Skateboard fahren?
Skateboards sind keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sondern sie zählen zu den besonderen Fortbewegungsmitteln gemäß § 24 Abs. 1 StVO. Hieraus folgt, dass eine Benutzung der Fahrbahnen, die gemäß § 2 Abs. 1 StVO Fahrzeugen vorbehalten ist, wie auch der Radwege (= Sonder-wege für eine bestimmte Fahrzeugart) ausgeschlossen ist. Skateboards unterliegen somit den Vorschriften, die die StVO für Fußgänger im Verkehrsraum trifft. Nach § 25 Abs. 1 StVO müssen sie (vorhandene) Gehwege benutzen.
08.10.2004 Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Skaten ist erlaubt: in Fußgängerzonen und Wohnstraßen auf Radwegen - aber hier gibt es Ausnahmen: Beachte die Verbotstafeln! auf Gehsteigen außerhalb von Städten/Ortschaften nur auf mit blauer Tafel gekennzeichneten Rad- oder Fußwegen Quelle http://www.kinderpolizei.at/kids/tipps/skaten.html
wenn man ein echter skater ist skatet man überrall w1chs einfach auf die verbote