Wirtschaftsfachwirt ohne Berufserfahrung?
Guten Tag, ich habe im Februar 2015 meine verkürzte Ausbildung zum Bürokaufmann erfolgreich abgeschlossen. Ich habe nach meiner Ausbildung nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet, sondern war selbstständig im Bereich Promotion und führte auch einen Online-Shop. Eine Gewerbeanmeldung diesbezüglich liegt selbstverständlich vor. Samstags besuche ich einen Vorkurs der Berufsoberschule. Nun würde ich gerne den Wirtschaftsfachwirt an der IHK in Vollzeit machen, jedoch fehlt mir die Berufserfahrung. Man sagte mir an der Beratungsstelle, dass es eventuell möglich sei, da ich ein Gewerbe habe. Dies wird jedoch überprüft und dauert bis zu 4 Wochen.
Hatte jemand einen ähnlichen Fall oder weiß jemand, ob ich eine Chance hätte, ohne Berufserfahrung den Wirtschaftsfachwirt zu machen?
Liebe Grüße!
3 Antworten
Hallo Danison7,
mit dem Nachweis Deiner Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, jahresabschlüsse etc.) solltest Du in jedem Fall eine Zulassung zur Prüfung erhalten. Da findet sich schon eine Kammer in deutschland die diese Voraussetzungen akzeptiert.
Den Vorbereitungskurs zur Prüfung musst Du übrigens nicht zwingend bei der IHK absolvieren. Hier gibt es in Deutschland zahlreiche Akademien und Anbieter. Auch diese sind nochmal eine gute Anlaufstelle, um Dir ein Meinung zur Prüfungszulassung einzuholen.
Den Umfangreichsten Vergleich von Akademien (Übersicht) mit Angeboten für die Vorbereitungskurse zur Prüfung Wirtschaftsfachwirt findest Du sicher hier bei uns:
https://www.fortbildung24.com/wirtschaftsfachwirt-ihk/
Viel Erfolg und alles Gute
Serviceteam FORTBILDUNG24
Gefordert ist eine Berufspraxis, die im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein soll. Als Selbständiger mit Online-Shop dürftest du diese Voraussetzung erfüllen, zumal die Kammern bei den Zulassungsvoraussetzungen auch immer einen gewissen Ermessensspielraum haben.
Sollte sich deine IHK tatsächlich quer stellen, ist noch nicht alles verloren. Stell den Antrag auf Prüfungszulassung einfach bei einer anderen IHK, beispielsweise in deiner Nachbarstadt. Diesbezüglich tauschen sich die Kammern nicht untereinander aus. Auf diesem Wege solltest du auf jeden Fall deine Prüfungszulassung erhalten.
Das liegt nun im Ermessen der IHK ! Wenn aber jemand nur einen Abschluss als Verkäufer im Einzelhandel hat und danach dann 3 Jahre lange Waren eingeräumt und gescannt hat, wieso soll der qualifizierter sein, als ein Selbständiger. Das soll Dir die IHK erstmal plausibel darlegen !