Wirtschaftsfachwirt Prüfungsvoraussetzung?
Hallo, ich habe im Juni meine kaufmännische Ausbildung beendet. Nun möchte ich im Frühjahr an den Prüfungen zum Wirtschaftsfachwirt teilnehmen. Teil 1 ist kein Problem, da hier keine Berufserfahrung erforderlich ist. Zum 2. Teil im April wurde ich allerdings noch nicht zugelassen, da mir hier das Jahr Berufserfahrung fehlt (wegen einem Monat). In meinem Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung ist auch jemand, der den gleichen Sachverhalt hat und wurde zu beiden Prüfungen bei einer anderen ihk zugelassen. War das bei euch auch so, dass ihr zugelassen wurdet? Ist das von der jeweiligen ihk abhängig?
3 Antworten
Am besten ist ein Blick in die Rechtsverordnung. Die finden Sie auch im Internet. In § 2, Absatz (4) heißt es: ..."auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung...rechtfertigen."
Wenn Sie also irgendwelche Schulungen, Seminare usw. gemacht haben, die besondere Kenntnisse widerspiegeln, dann gehen Sie damit zu Ihrem IHK-Sachbearbeiter. Ich habe selbst als Vorsitzender eines Fachwirte Prüfungsausschusses) hier schon manche Fälle erlebt, in denen wir einen Kandidaten zugelassen haben. Ein Monat ist ja nicht eben viel. Sie müssen aber selbst der IHK die besonderen Umstände darlegen, die die Ausnahme von der Regel rechtfertigen. Viel Erfolg! Peter Collier www.weConsult-Verlag-de. Der Spezialist für Fachwirte
Wenn du einen Betrieb hast, wo du während deiner Prüfung noch arbeiten wirst, dann kannst du zum zweiten Teil zugelassen werden. Wenn du aber kein Betrieb hast, dann eben nicht. Habe mich da auch schon erkdunigt.
bei welcher ihk hast du das gemacht? und ist es möglich den 2. Teil bei einer anderen ihk zur Not zu schreiben?
Die IHK, die für mich zuständig ist, macht es leider nicht :/