Wirtschaftsfachwirt Prüfungsvoraussetzung?

3 Antworten

Am besten ist ein Blick in die Rechtsverordnung. Die finden Sie auch im Internet. In § 2, Absatz (4) heißt es: ..."auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung...rechtfertigen."

Wenn Sie also irgendwelche Schulungen, Seminare usw. gemacht haben, die besondere Kenntnisse widerspiegeln, dann gehen Sie damit zu Ihrem IHK-Sachbearbeiter. Ich habe selbst als Vorsitzender eines Fachwirte Prüfungsausschusses) hier schon manche Fälle erlebt, in denen wir einen Kandidaten zugelassen haben. Ein Monat ist ja nicht eben viel. Sie müssen aber selbst der IHK die besonderen Umstände darlegen, die die Ausnahme von der Regel rechtfertigen. Viel Erfolg! Peter Collier www.weConsult-Verlag-de. Der Spezialist für Fachwirte

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dozent, Autor v. Fachbüchern

Wenn du einen Betrieb hast, wo du während deiner Prüfung noch arbeiten wirst, dann kannst du zum zweiten Teil zugelassen werden. Wenn du aber kein Betrieb hast, dann eben nicht. Habe mich da auch schon erkdunigt.


tim405 
Beitragsersteller
 18.12.2017, 12:30

bei welcher ihk hast du das gemacht? und ist es möglich den 2. Teil bei einer anderen ihk zur Not zu schreiben?

Die IHK, die für mich zuständig ist, macht es leider nicht :/