Hallo miteinander,
ich (Verkäufer) auf Kleinanzeigen, habe mit dem Käufer folgendes vereinbart:
Ich: „für 220€ verkaufe ich es Ihnen.“
Käufer: „Ok. Können Sie um 20Uhr? Wie ist die Adresse?“
Ich: „Ja. So und so ist die Adresse. Heute um 20Uhr.“
Käufer erscheint nicht.
Ich habe daraufhin geschrieben ob er da gewesen ist und es kam keine Antwort...
so... hierbei ist meines Erachtens ein gültiger Kaufvertrag mit Willenserklärung zustande gekommen. Ich habe die Nase voll (ist nicht das erste Mal sowas) und möchte diese Person anzeigen.
Nun hat diese Person auf dem Profil weder etwas zum verkaufen drin damit ich den Wohnort bestimmen kann, noch einen richtigen Namen.
Das heisst soviel wie dass ich auf dem Gerät sitzen bleibe?
Die Nerven/Zeit habe ich um mich da durchzusetzen. Sollte es dazu kommen dass ich im Recht bin, gehen die Gerichtskosten an den Käufer über?