Inwiefern kann der Käufer bei Kleinanzeigen vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo miteinander,
ich (Verkäufer) auf Kleinanzeigen, habe mit dem Käufer folgendes vereinbart:
Ich: „für 220€ verkaufe ich es Ihnen.“
Käufer: „Ok. Können Sie um 20Uhr? Wie ist die Adresse?“
Ich: „Ja. So und so ist die Adresse. Heute um 20Uhr.“
Käufer erscheint nicht.
Ich habe daraufhin geschrieben ob er da gewesen ist und es kam keine Antwort...
so... hierbei ist meines Erachtens ein gültiger Kaufvertrag mit Willenserklärung zustande gekommen. Ich habe die Nase voll (ist nicht das erste Mal sowas) und möchte diese Person anzeigen.
Nun hat diese Person auf dem Profil weder etwas zum verkaufen drin damit ich den Wohnort bestimmen kann, noch einen richtigen Namen.
Das heisst soviel wie dass ich auf dem Gerät sitzen bleibe?
Die Nerven/Zeit habe ich um mich da durchzusetzen. Sollte es dazu kommen dass ich im Recht bin, gehen die Gerichtskosten an den Käufer über?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ecaflip/1568983541297_nmmslarge__82_18_325_325_c2d8ea08570e05a6058e64957c3e9ea1.jpg?v=1568983541000)
Ebay Kleinanzeigen ist im Endeffekt nur ein Chat-Portal mit Bildern. Ein Chat dort ist nicht mehr wert, als einer in WhatsApp. Solange du also keinen unterschriebenen Vertrag vorliegen hast, ist der andere eben einfach ein A.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hast du Langeweile oder so ?
Wenn du etwas bei den Kleinanzeigen verkaufen tust wird es abgeholt fertig.
Der Käufer ist zu Frieden mit seinem Fahrrad Uhr Kühlschrank da gibt es keine Garantie.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Dame oder der Herr hat nix unterschrieben also keine Rechtlichen Schritte einige sind unzulässig nehme das doch nicht so ernst.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
ist halt nicht der Erste Fall, die Frage ist mir aufgekommen da ich das im Unterricht hatte (habe ich wohl nicht richtig aufgepasst 🤷🏽♂️).
Ich dachte immer ein mündlicher Kaufvertrag ist auch gültig. Da ich das eben zusätzlich noch schriftlich, in Form von Chatverlauf in der Hand habe. Dachte ich, kann man solchen Leuten mal eine reindrücken
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein musst halt geduldig sein mit deinem Verkauf. Das hatte ich auch schon Verabredet keiner kommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da kann man gar nichts machen, selbst wenn der Käufer gekommen wäre, hätte er immer noch sagen können, gefällt mir doch nicht, kaufe ich nicht. Ausserdem bekommt man den Namen des vermeintlichen Käufers gar nicht raus, alles anonym.
Es wird sich schon noch ein anderer Käufer melden und das Teil kaufen, denke ich.
Zumindest gibt es auf ebay Kleinanzeigen jede Menge potenzielle Käufer.
🧐... das Problem ist doch eben dass es bei einem zustande gekommenem Kaufvertrag nicht abgeholt/bezahlt wurde. Meine Frage bezieht sich darauf, ob ich wie üblich, rechtliche Schritte einleiten kann. Lies dir mal den Rest der hilfreichen Antworten durch und du wirst sehen dass die Frage sich mit einem einfachen „Nein + Erklärung“ erledigen lässt. Dafür ist doch gutefrage.net da?