Wird mein Mini Job meiner Mutter angerechnet?

2 Antworten

Wenn deine Schwester unter 25 ist, dann ist eine so hohe Anrechnung ihrer Vergütung nicht korrekt.

Ist ein Kind unter 25, Schüler, Azubi oder Stundent, darf es seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Es muss natürlich dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Geht das Kind noch zur Schule, darf es in den Ferien in einem Ferienjob sogar unbegrenzt verdienen.

Ist das Einkommen oder wie bei deiner Schwester die Bruttovergütung höher als 538 Euro im Monat, kommen darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll von 30 % bis zu 1000 Euro und weitere 10 % Freibetrag bis zu 1200 Euro Brutto dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen oder Vergütung abgezogen und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen bzw. Vergütung und dazu käme dann unter 25 Jahren min.noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro, solange das Kind es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Eure Einkommen sollen auf jeweils Euer Bürgergeld angerechnet werden und nicht auf das der Mutter.

Meine Große Schwester geht in die Ausbildung und verdient ca 1000 netto. Meiner Mutter werden einfach 700€ Angerechnet

Das scheint mir (zu) viel zu sein.

Wenn Du Schüler bist, sollten Deine 350 € aufgrund eines aktuell hohen Freibetrages nicht angerechnet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.