Wird jeder Bewerber zum Auswahlverfahren bei der Polizei BW eingeladen?
3 Antworten
Es werden alle Bewerber eingeladen, die sich frist- und formgerecht bewerben.
Das bedeutet rechtzeitig, im Bewerbungsfenster, mit allen Voraussetzungen, Mindestanforderungen und Formularen.
Alle, die sämtliche Anforderungen erfüllen - formell, physisch, schulisch, wirtschaftlich, rechtlich, gesundheitlich - werden zum EAV zugelassen.
Gruß S.
Bestimmt nicht. Da wird schon vorab notenmässig gesiebt und/oder auch geguckt, wie die Bewerbung verfasst ist.
Ja.
Zur Form gehört eben die Einhaltung der Anforderungen. Wenn sich jemand mit einer 4 in Mathe bewirbt, obwohl die 3 deutlich gefordert wird, wird er natürlich nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Dann ist seine Bewerbung aber auch nicht FORMgerecht.
Auch nach der Zulassung spielen Noten keine Rolle mehr. Macht der mit der 3 einen besseren Computertest als der mit der 1, bekommt ersterer auch den besseren Ranglistenplatz. Der Einserkandidat kann uU sogar leer ausgehen.
Was ist aber, wenn sagen wir 50 Bewerber, gleich gut beim PC-Test abgeschnitten haben. Werden dann wirklich 50 Bewerbungsgespräche geführt?
Die Einstellungskommissionen machen da täglich an die 20 Gespräche.
Die Tests laufen ja auch täglich über mehrere Monate.
Das sind für einige Mitglieder der EK feste Jobs. Hab ich jahrelang gemacht.
Dann werden die Vorstellungsgespräche ja bestimmt nur noch nach Schema F abgespult oder?
Auch das nicht. Schade, dass du so eine negative Einstellung hast.
Nein. Natürlich nicht.
Mindestnoten stehen fest oder existieren nicht.
Wie die Bewerbung verfasst ist, ist egal. Sie ist genormt. Alle sind gleich.