Wird in Deutschland Mord strenger geahndet wie Sachbeschädigung?
Selbst erlebt: Haustürscheibe eingeschlagen. Täter geben die Tat zu. Jeder sagt der andere war es. Die Polizei sagt selber: Der neueste Spruch der Täter. Es wird darauf hinauslaufen das das Verfahren eingestellt wird. So war es auch. Ist das bei Mord auch so?
4 Antworten
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Auf Mord steht die lebenslange Freiheisstrafe. Er verjährt auch nicht und wird immer von Amts wegen verfolgt.
Sachbeschädigung wird mit maximal 2 Jahren bestraft. Verjährung tritt also 3 Jahre nach Taterfolg ein und die Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt. Heißt der Staat wird nur aktiv bei Strafantrag oder öffentlichem Interesse an Strafverfolgung.
Also ja Mord wird strenger geahndet als Sachbeschädigung weil das Leben ein höheres Rechtsgut ist.
Eine Verurteilung wegen einer Straftat bedingt immer, dass einem Verdächtigen diese zweifelsfrei zu beweisen ist. Ansonsten gilt im Zweifel für den Angeklagten, denn es ist besser niemanden zu bestrafen als den falschen.
Und einen Mord aufzuklären ist natürlich wichtiger als eine kaputte Fensterscheibe oder dergleichen, da rollt die komplette Forensikpalette vom Stapel.
Vgl.: §§ 211, 303, 303c StGB
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Es kommt immer drauf an. Ob ein Verfahren eingestellt wird, kann davon abhängen ob öffentliches Interesse besteht.
Öffentliches Interesse kann auch bedeuten, dass der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der geschädigten Person hinaus gestört ist oder die Verfolgung der Tat ein gegenwärtiges Interesse der Öffentlichkeit ist. Das kann z.B. der Fall sein wenn die Tat besonders gefährlich war. Bei Mord ist das ja oft der Fall.
Wenn jemand z.B. deine Scheibe einschlägt und abhaut und das ganze viel Aufwand ist zu ermitteln und die Reparatur nur 50 Euro gekostet hat, ist das etwas anderes als wenn jemand Leute umbringt.
Geahndet werden Straftaten so Streng wie der Gesetzgeber das vorsieht. Verfolgt jedoch werden unter Umständen nur die die besonders schwerwiegend sind.
Mord ist ja immer schlimm. Sachbeschädigung kann ja von 5 Euro Schaden bis in die Millionen gehen. Ich denke das bei schweren Fällen, bei denen Absichtlich etwas zerstört wird, ein Verfahren auch nicht so schnell eingestellt wird.
Darüber hinaus ist Sachbeschädigung ein Antragsdelikt. Das wird nur verfolgt wenn der Geschädigte es anzeigt. Danach kann es vielleicht noch zivilrechtlichen weitergehen. Das ist bei Mord ganz anders.
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Wenn die Tat nicht zweifelsfrei einem Täter nachgewiesen werden kann, bleibt sie ungestraft.
Die Justiz kann nicht mit Schrot schießen und hoffen, dabei auch den richtigen getroffen zu haben.
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Unter Umständen Ja.
Auf die Art der Straftat kommt dabei im Wesentlichen nicht an.