Wird die Unter- bzw. Zwischenvermietung der Wohnung während des mehrwöchigen oder -monatigen Urlaubs im Ausland während des Bürgergeldbezuges als Einkommen...?

4 Antworten

Vorausgesetzt das wäre vorher mit dem Vermieter geklärt, wäre das bei Bürgergeld natürlich anrechenbares Einkommen.

Wenn Du ohne vorherige Antragstellung und Bewilligung ortsabwesend sein würdest, stünden dir gar keine Leistungen mehr vom Jobcenter zu.

Aber selbst mit genehmigter Ortsabwesenheit stehen einen pro Jahr nur 21 Tage bezahlte Ortsabwesenheit zu.

Diese können auf max. 42 Tage erhöht werden, allerdings würde man dann auch nur Leistungen für die ersten 21 Tage weiter erhalten.

Das trifft auch auf das ALG - 1 von der Agentur für Arbeit zu, allerdings wäre das da kein anrechenbares Einkommen, weil es sich nicht um Erwerbseinkommen handeln würde.

Beim Bürgergeld wird die Einnahme angerechnet.

In beiden Fällen darfst Du jedoch maximal 21 Tage ortsabwesend sein. Nur genehmigten Ausnahmefällen länger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Neben der Antwort von paaauleee, wenn du die Wohnung ohne Genehmigung deines Vermieters untervermietest, ist das ein Kündigungsgrund.

Selbstverständlich wird das angerechnet - und nur zur Info - als Bürgergeldempfänger stehen dir maximal 21 Kalendertage "Urlaub" zu....nicht mehrmonatig oder so