Wird der Hund eingezogen?

3 Antworten

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hallo, die prüfung von der du redest hat damit nichts zu tun.

diese prüfung nennt sich "wesenstest"

man muss diese prüfung nicht ablegen!

ein rottweiler gilt in 5 bundesländern als "gefährlicher hund kategorie 2"

das bedeutet: kauft man sich diesen hund oder holt ihn vom tierheim, muss man bis zum 6. lebensmonat des hundes nichts tun. (hundeschule wäre trotzdem ratsam)

ab dem 6. lebensmonat des hundes gilt leinen und maulkorbpflicht.

ab dem 6 lebensmonat hat man die möglichkeit die hundeschule zu besuchen und diesen besuch bei seinem ordnungsamt nachzuweisen. dann kann man eine ausnahmeerlaubnis von der maulkorbpflicht beantragen/bekommen. diese ausnahmegenehmigung von der maulkorbpflicht gilt nur in bebautem gebiet (also nicht im feld). diese befreiung erlischt im 24. lebensmonat des hundes (oder das ordnungsamt nimmt die erlaubnis schon vorher zurück)

ab dem 24. lebensmonat hat man die möglichkeit einen WESENSTEST abzulegen. dieser wesenstest besteht aus zwei prüfungen, einmal eine prüfung für die maulkorbbefreiung und einmal eine prüfung für die leinenbefreiung. diese prüfungen kann man machen, muss man nicht! falls man die prüfungen besteht oder nur die für die maulkorbbefreiung, bekommt man eine urkunde, die man ans ordnungsamt schickt und einen antrag auf befreiung stellt. das ordnungsamt stellt nun eine befreiung von der maulkorb-/ leinenpflicht oder beides aus.

diese befreiung kann vom ordnungsamt wieder zurückgenommen werden, wenn es gründe dafür gibt! beispiel: der hund beißt grundlos jemanden.

die landeshundegesetze sagen jedoch auch, dass jeder hund als gefährlich eingestuft werden kann! beißt ein labrador, kann der auch als "gefährlich" eingestuft werden und der halter muss die auflagen erfüllen einen "gefährlichen hund" halten zu dürfen! erfüllt der halter die auflagen des jeweiligen landeshundegestzes nicht (falls vorhanden) dann kann der hund beschlagnahmt werden.

(noch zusätzlich: ein wesenstest der vor dem 24. lebensmonat abgelegt wird, muss nach 2 jahren wiederholt werden!)


APBT85  26.03.2012, 01:12

und der wesenstest ist nicht hund-gebunden, sondern an denjenigen, der mit diesem hund des wesenstest abgelegt hat! besteht der rottweiler (vom beispiel oben) den wesenstest, darf trotzdem niemand, der keine sachkundeprüfung für "gefährliche hunde" abgelegt hat, nicht volljährig ist und nicht selbst mit diesem rottweiler am wesenstest teigenommen hat mit ihm spazieren gehen. hat derjenige eine sachkundeprüfung für "gefährliche hunde" abgelegt, ist volljährig und hat nicht am wesenstest mit diesem rottweiler teilgenommen, darf derjenige zwar mit dem hund spazierengehen, aber nicht ohne maulkorb und ohne leine!!


es gibt eine rassenliste, in der man nachschauen kann, welcher hund, wie, in welchem bundesland eingestuft ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

in niedersachsen gibt es noch keine rassenliste

beispiel bei mir in nrw: (ich halte einen pit bull)

steht ein hund bei mir in nrw (beispielshund: labrador) nicht in der rassenliste, muss ich trotzdem eine sachkundeprüfung für "große hunde" ablegen. (um diesen hund überhaupt halten zu dürfen!) diese prüfung kann man bei jedem tierarzt oder dem ordnungsamt ablegen. ein großer hund wird im landeshundegesetz von nrw als: größer als 40cm schulterhöhe UND / ODER mehr als 20kg gewicht definiert! - der labrador erreicht das ja.

das ordnungsamt stellt erst eine halteerlaubnis aus, wenn ich diesen sachkundenachweis vorlegen kann!

wiegt ein hund weniger als 20kg und wird keine 40cm (schulterhöhe) groß, braucht man keinen sachkundenachweis und keine haltungserlaubnis.... jetzt kommt das ABER

es gibt hunde die werden keine 20kg schwer und/oder keine 40cm groß und stehen trotzdem in der rassenliste. das heißt nun, das die 40/20 reglung nicht mehr gilt!

steht ein hund in der rassenliste (wie mein pit bull) muss ich eine sachkundeprüfung für "gefärhliche hunde kategorie 1" bei meinem veterinäramt ablegen.

die haltung eines "gefährlichen hundes kategorie 1" bedarf noch weiterer voraussetzungen. die, die ich erfüllen musste kann man hier nachlesen: (wens interessiert)

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APBT85  26.03.2012, 01:18

kleine korrektur, hab zu schnell geschrieben (bei meinem ersten kommentar)

"diese ausnahmegenehmigung von der maulkorbpflicht gilt nur in bebautem gebiet (also nicht im feld)."

es muss heißen:

diese ausnahmegenehmigung von der maulkorbpflicht gilt nicht in bebautem gebiet (also nur im feld).

*sorry

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ralosaviv  26.03.2012, 14:32
@APBT85
und der wesenstest ist nicht hund-gebunden, sondern an denjenigen, der mit diesem hund des wesenstest abgelegt hat! besteht der rottweiler (vom beispiel oben) den wesenstest, darf trotzdem niemand, der keine sachkundeprüfung für "gefährliche hunde" abgelegt hat, 

Das wäre mir neu. Der Wesenstest ist bei uns Hund-gebunden. Der Sachkundenachweis erbringt der Halter. Ein in Bayern bestandener Wesenstest muss in NRW nicht unbedingt anerkannt werden. Mit dem Sachkundenachweis des Halters hat das aber auch widerrum nichts zu tun. Bei uns ist das jedenfalls so. Man muss diese ganzen Vorschriften leider immer Landesabhängig betrachten, da hier jeder in gewisser Weise sein eigenes Süppchen kochen darf.

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APBT85  26.03.2012, 14:38
@ralosaviv

habe schon in berchdesgaden angerufen und nachgefragt, bezüglich urlaub. die meinten dass bayern meinen krams anerkennt, solange es beim urlaub bleibt.

in den landeshundegesetzen gibt es einen vermerk, dass die anderen bl die erfüllten auflagen anzuerkennen haben.

"den sachkundenachweis erbringt der halter" - hab ich denn was anderes geschrieben?

was sagt bei euch der wesenstest denn aus? wofür macht ihr den? für die maulkorb und leinenbefreiung oder ist das eine auflage, das man den hund nur halten darf, falls er den wesenstest besteht?

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APBT85  26.03.2012, 15:14
@APBT85

habe mir gerade den art.37 des bayrischen kampfhundegesetzes durchgelesen (mit erläuterung dazu) - daraus geht hervor, dass auch in bayern der wesenstest nicht an eine halteerlaubnis gebunden ist! mit dem bestandenen wesenstest in bayern bekommt man (anders als in nrw) die erlaubnis zur zucht für die hunde der kategorie 2, die man sonst nicht hätte (negativzeugnis) zudem zählt ein hund der kat. 2 dann nicht mehr als "kampfhund" laut eurem gesetz

*schon seltsam "euer gesetz" zu sagen...

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PuzzlesChoice 
Fragesteller
 11.04.2012, 15:15
@APBT85

Sorry, daß ich erst jetzt antworte, bekommst auf alle Fälle ein Sternchen von mir für Deine Mühe. Du bist ja ein wandelndes Lexikon, grins.

Hatte zum Zeitpunkt des Hamburger Unfalls (2000) einen Bullterrier, 5 Jahre alt. Ich mußte einen Sachkundenachweis machen und später mit Bulli die typischen Straßensituationen bewältigen. Damals war alles völig im Unklaren. Es wurden einfach Rassen auf die Liste gesetzt.

Einen sog. Wesenstest gibt es bei uns nicht (Berlin). Wenn die Prüfung bestanden ist, darfst Du den Hund behalten, trotzdem nur mit Leine und Maulkorb ausführen. Man kann eine Maulkorbbefreiung beantragen, falls der Hund krank ist. Meine war Herzkrank und bekam beim 1. Versuch keine Befreiung. Beim 2. Mal (da war es ein anderer Vet), bekam ich die Befreiung sofort. Lag wohl auch an der Sympathie . . .

LG

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Die Folgen für Halter und Tier, wenn der Hund den Test nicht besteht, variieren von Bundesland zu Bundesland. Die Sanktionen können bis hin zur Beschlagnahme des Hundes führen


PuzzlesChoice 
Fragesteller
 25.03.2012, 19:54

Danke,

schön, eine normale Antwort zu bekommen.

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APBT85  26.03.2012, 00:54

stimmt so nicht. der wesenstest ist keine pflicht. macht man keinen wesenstest gilt leinen und maulkorbflicht

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ralosaviv  26.03.2012, 14:26
@APBT85

@apbt85: Aus der Frage geht nicht hervor, ob es sich um einen freiwilligen Wesentest handelt. Ist der Test verpflichtend (wovon ich ausgegangen bin), weil es die jeweilige Landeshundeverordnung vorschreibt oder aufgrund eines angezeigten Vorfalls vom OA angeordnet worden ist, sind die Folgen eines Nichtbestehens Bundeslandabhängig. IdR gilt dann Leinen- und Maulkorbpflicht. Wenn das ortsansässige OA aufgrund des Nichtbestehens allerdings die Beschlagnahme anordnet, wird der Hund eingezogen.

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APBT85  26.03.2012, 14:50
@ralosaviv

no

die beschlagnahmung fällt nur an, wenn der halter nicht in der lage oder nicht gewillt ist, die neuen auflagen zu erfüllen, die ihn erwarten, wenn sein hund den wesenstest nicht besteht.

das das sogar sehr bl abhängib hier alles ist bestreitet keiner... ich sag nur "niedersachsen" bin mal gespannt was wann wieder neu geregelt wird...

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Ist dir klar, dass es sich durchweg um "getürkte" Fälle handelt?

nennt sich Doku-Soap, das Ganze.

Der angebliche Problemhund dürfte bereits aus einem Tierheim stammen und das angebliche Herrchen ist ein Laiendarsteller... der SOLL gar nicht bestehen, der Fiffi!

Das ist bei ALLEN Doku-Soaps so... nur so bekommen die genug "Fälle" für ihre Staffeln.

ob nun Messichaos, Schulermittler, Hundeschule oder Trödeltrupp.... alles gestellt, glaubs mir!

DASS du dir Gedanken machst, zeigt, wie geschickt die Privatsender ihre zuschauer manipulieren! SO bildet man Meinungen bei den Zuschauern, Schubladendenken etc... den Sendern geht es NUR um Quoten.


PuzzlesChoice 
Fragesteller
 25.03.2012, 19:38

Sicherlich gibt es auch Originalfälle, und da wollte ich mal wissen, was ist wenn ? . . .

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Dea2010  25.03.2012, 19:46
@PuzzlesChoice

Sind es nicht, sondern immer nachgestellte Fälle!

mit "echten" Problemhunden kann man gar nicht drehen, da spielen die Versicherungen nämlich nicht mit!

Außerdem....würdest DU dich für lau vor ne Kamera stellen und als "unfähiges Herrchen" über den Äther schicken lassen?

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