Wieviele Katzen darf man halten?

10 Antworten

Im Prinzip darf man soviele Katzen halten wie man möchte. Aber!!!! die artgerechte Haltung muss gewährleistet sein. Es ist schon ein großer Unterschied, ob sie diese Katzen in einer drei Zimmerwohnung oder auf einem Bauernhof hält. Und da sind ja auch noch Kinder betroffen. Da musst Du schnellstens handeln. Frag doch mal beim Tierschutz nach, was man da machen kann. Rede mit ihr, sag ihr wenn sie die Tiere wirklich gern hat, muss sie die weiter vermitteln. Mach ihr klar, das Tierliebe manchmal auch Verzicht bedeuten kann. Und schau unbedingt wie es den Kindern geht. Die kommen doch hoffentlich an erster Stelle. Sonst musst Du das Jugendamt informieren. Das hat nichts mit anschwärzen zu tun, sondern mit Hilfeleistung. Sonst machst Du Dir später vielleicht Vorwürfe. Gut, dass Du nicht weg siehst wie so viele andere. Wenn man ein bisschen sensibel an die Sache rangeht, kann allen geholfen werden.

Bitte informiere den Tierschutz am besten sofort. Du tust damit nicht nur den Katzen einen Gefallen ( sie von Qualen befreien ) sondern im grunde auch deiner Freundin und deren Kinder einen RIESENGEFALLEN.!! LG, Leila8

Es ist keine Frage der Anzahl, sondern der Art der Haltung. Einer meiner Freunde hat auch (über) 20 Katzen, alle in total erbärmlichem Zustand aufgenommen oder aber irgendwo abgeschoben. Doch diese Tiere bekommen alle tierärztliche Behandlung und werden sauber und gut gehalten und versorgt. Das klingt bei Deiner Freundin ganz und garnicht so und auch, wenn sie's vielleicht gut meint, scheint ihr das Ganze jedenfalls über den Kopf zu wachsen. Deshalb sollte sie schnellstens kompetente Hilfe in Anspruch nehmen und ich denke, Du bist ihr dann vielleicht auch behilflich?

Also Katzen kann man halten, soviele man möchte, vorausgesetzt, sie werden artgerecht gehalten, d.h. saubere Katzentoiletten, alle Katzen müssen geimpft, ebenfalls noch kastriert sein oder werden. Sie brauchen den entsprechenden Platz, Fressen, Auslauf, falls sie Freigänger sind. Wenn das alles gegeben ist ist, es gut. Aber, so wie Du das beschreibst, sehe ich persönlich das als einen Fall für den Tierschutz an und Du solltest das mal mit der Dame besprechen, und falls sie selbst nicht einsichtig ist, dass das, was sie da tut falsch ist, melden.

hier gehts nicht um die menge sondern um die qualität. es ist deine freundin und da bestehen natürlich berechtigterweise hemmungen sie anzuzeigen.deshalb würde ich das vorher ankündigen. sag ihr das wenn sie das jetzt nicht innerhalb 1 woche abklärt du verpflichtet bist, bei kenntnis einer solchen situattion den tierschutz zu informieren, weil du dich sonst strafbar machst. die katzen werden nicht artgerecht gehalten und das ist meldepflichtig. so hast du ihr eine chance gegeben, das problem selbst zu lösen, tut sie es nicht, ist dein handeln klar ..


Terrorpinguin  31.07.2011, 09:57

Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist kein Offizialdelikt. Daher macht sich auch niemand strafbar, der eine artgerechte Handlung nicht anzeigt.

0