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In der Bundesrepublik der 50er und 60er Jahre wahren viele Leute nicht dafür, Nazi-Straftäter zu verfolgen. Daher ist auch nur ein kleiner Teil verurteilt worden.

Jetzt hat die Tätergeneration weniger Macht, und daher werden die Prozesse mit mehr Ernst und weniger Gegenwind verfolgt.

Weil Mord bzw. Beihilfe zum Mord nicht verjährt.

In dem Fall ist das symbolisch zu betrachten. Aber warum sollte sie freigesprochen werden? Dem Artikel ist zu entnehmen, dass sie zur Beihilfe in über 10000 Fällen verurteilt wurde.

Viele Jahrzehnte waren untergeordnete Täter relativ geschützt und uninteressant und sollten überhaupt nicht verfolgt werden. Das hat sich erst so in den 2000ern geändert:

Schon 1959 hatte das Landgericht Bielefeld in einem Urteil gegen einen SS-Mann festgestellt, dass die Zentrale Stelle im Schriftverkehr mit dem Gericht „zum Ausdruck gebracht (habe), dass seitens der Strafverfolgungsbehörden nicht beabsichtigt werde, ein Ermittlungsverfahren gegen alle an der Begehung derartiger Verbrechen beteiligten Personen“ einzuleiten. Untergeordnete Befehlsempfänger wie etwa Angehörige von Erschießungs- oder Absperrkommandos sollten im „Allgemeinen nicht unter Anklage gestellt werden“.

Dass da Zivilpersonal erst recht nicht interessant war ist logisch.

Die zuständige Behörde, die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen , hatte für sowas wohl auch gar nicht die Kapazität, solange sie mit der Jagd auf die "großen Fische" ausgelastet war.

Weil entsprechende Gerichtsverfahren nun erst die letzten Jahre liefen.

Das ist aber vermutlich auch eines der letzten Urteile dazu.