Wieso verbietet die Deutsche Bahn nur gewerbliche Fotos?

10 Antworten

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Die Deutsche Bahn untersagt gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen ohne Einwilligung, um ihre Infrastruktur kommerziell zu kontrollieren und Störungen zu vermeiden. Privatpersonen dürfen meist für den persönlichen Gebrauch fotografieren. KLM verbietet das Fotografieren von Passagieren und Crew ohne deren Zustimmung, um die Privatsphäre gemäß deutschem Persönlichkeitsrecht zu schützen. Beide Regelungen sind wirksam, betreffen aber unterschiedliche Bereiche: kommerzielle Nutzung bei der Bahn und Datenschutz bei KLM. KLMs Verbot reflektiert allgemeine Datenschutzgesetze, während die Deutsche Bahn kommerzielle Aktivitäten regelt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Fotografieren von Crew und Passagieren verstößt in der BRD gegen die DSGVO in den Niederlanden gilt das dortige Recht. Die Regelung bei der DB beruht auf dem Hausrecht der DB. Gewerbliche Fotos macht die DB selbst bzw. beauftragt professionelle Fotografen. In zahlreichen Ländern ist das Fotografieren von Bahnhöfen, Bahnanlagen und Zügen immer noch generell verboten, so war das z.B. in der DDR auch. Grund ist die Abwehr von Spionage und militärische Geheimhaltung (z.B bei Truppen-Transporten der GSSD). Auch auf vielen Flughäfen ist Fotografieren außerhalb des Terminals aus den selben Gründen immer noch verboten (z.B. in Chania, Heraklion).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

GammaFoto  06.08.2024, 17:50
Das Fotografieren von Crew und Passagieren verstößt in der BRD gegen die DSGVO

die DSGVO gilt nur bei geschöftsmässiger Tätigkeit und nicht bei privater

Art. 2 DSGVO (2):

"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (...) c - durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten"

Deshalb darfst du auch die Telefonnummern deiner Freunde in deinem Handy speichern, ohne sie erst mal schriftlich zustimmen zu lassen!

in den Niederlanden gilt das dortige Recht.

kleiner Tipp:

Die DSGVO ist EU Recht

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LUKEars 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 10:33

DSGVO? kannst die genaue Stelle nennen? ich denk da eigentlich an Panoramafreiheit...

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jort93  06.08.2024, 11:29
@LUKEars
ich denk da eigentlich an Panoramafreiheit

Dann hast du die panoramafreiheit nicht verstanden.
Panoramafreiheit heißt dass du ein foto von der öffentlichen straße aus machen darfst, also ein panorama. Wenn man von da aus(ohne besondere hilfsmittel wie eine leiter) in die fenster oder einen vorgarten schauen kann, darfst du das fotografieren.

Aber auf dem bahnhof gilt die nicht, weil der bahnhof ein privatgelände ist.

Du darfst dich vor den bahnhof stellen und von da den bahnhof fotografieren, das heißt panoramafreiheit. Aber in dem momemnt wo du den bahnhof betrittst, können sie dir das verbieten.

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iQa1x  08.08.2024, 13:31
@LUKEars

DSGVO ist bei privaten Fotos nicht anwendbar, solange diese nicht verbreitet/veröffentlicht werden. Recht am eigenen Bild (KUrhG) betrifft nur Verbreitung/Veröffentlichung. Wahrscheinlich ist es aber in den Niederlanden anders geregelt.

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Welches Verbot ist jetzt wirksam?

Das kommt immer drauf an, wo du dich befindest. Es gilt immer das Recht vom Eigentümer des Grundstücks oder Objekts, außer du befindest dich in einem rein öffentlichen Raum. Wenn du in nem Zug befindest gelten also die AGB der DB und wenn du in nem Flugzeug von KLM bist, gelten deren AGB. Wenn du irgendwo auf einem Marktplatz rumläufst, gilt das allgemeine Recht Deutschlands.

Jeder dieser Unternehmen kann also Fotoregelungen treffen wie sie möchten oder auch fotografieren komplett verbieten, so wie es in einigen Schwimmbädern der Fall ist.

Das Recht am eigenen Bild gilt übrigens nur bei Veröffentlichung von Fotos, das reine Anfertigen ist per se nicht strafbar, außer ein Gericht entscheidet, dass deine eigenen künstlerischen Interessen weniger wiegen als die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person. Da Fotografieren keine Straftat ist, muss die Person allerdings erstmal teuer einen Anwalt dafür engagieren (und noch rauskriegen wer du bist).

Irgendwie geht es hier ganz schön durcheinander …

Das Urheberrecht hat mit dieser ganzen Frage erstmal rein gar nichts zu tun.

Panoramafreiheit prinzipiell auch nicht. Man kann einen Bahnhof von außen natürlich fotografieren, aber im Bahnhof befindet man sich nicht mehr auf öffentlichen Boden. Die Panoramafreiheit gilt dort nicht. Und natürlich kann die DB als Hausherr vorgeben, was dort zu unterlassen ist. Das ist der Punkt, um den es eigentlich geht.

DSGVO greift natürlich dann, wenn man Personen fotografiert. Prinzipiell ist es egal, ob diese Aufnahmen privat oder gewerblich sind. Privat wird das alles ja nicht so wirklich beachtet … da wird alles geknipst. Gerade bei gewerblichen Aufnahmen ist es aber schon wichtig, sehr sauber zu arbeiten. Vor allem dann, wenn nicht nur die DSGVO, sondern auch das Recht am eigenen Bild betroffen sind.


LUKEars 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:12

also hier schreibt einer, dass man sogar das Recht hat, sich zur Unterstützung der Erinnerung ein eigenes Bild anzufertigen....

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Beide sind wirksam...

Mit Strafrecht hat das nichts zu tun, sondern mit Zivilrecht.


LUKEars 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 10:31

Urheberrechtsgesetz? aber trotzdem ist es ja schon Gesetz, dass man Bilder nich ohne Einwilligung verticken darf...

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jort93  06.08.2024, 11:26
@LUKEars

Nein, auch mit dem Urheberrechtsgesetz nicht. Urheber bist ja du wenn du ein bild machst.

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LUKEars 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:16
@jort93

bin ich nich auch Urheber, wenn ich meinen eigenen body ge-sculpt-et habe?

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