Die Deutsche Bahn untersagt gewerbliche Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen ohne Einwilligung, um ihre Infrastruktur kommerziell zu kontrollieren und Störungen zu vermeiden. Privatpersonen dürfen meist für den persönlichen Gebrauch fotografieren. KLM verbietet das Fotografieren von Passagieren und Crew ohne deren Zustimmung, um die Privatsphäre gemäß deutschem Persönlichkeitsrecht zu schützen. Beide Regelungen sind wirksam, betreffen aber unterschiedliche Bereiche: kommerzielle Nutzung bei der Bahn und Datenschutz bei KLM. KLMs Verbot reflektiert allgemeine Datenschutzgesetze, während die Deutsche Bahn kommerzielle Aktivitäten regelt.

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