Darf der Lehrer / die Schule das Zeugnis einbehalten?
Hallo,
der Englischlehrer meines Sohnes hat dafür gesorgt, dass meinem Sohn das Zeugnis nicht ausgehändigt wurde, weil mein Sohn eine monatelang zurückliegende Strafarbeit noch immer nicht abgegeben hat. Der Klassenlehrer hat dies nur abgenickt und das Zeugnis auf Grund dessen einbehalten (das ist zumindest die Version meines Sohnes).
Leider war ich bisher nicht über diese Strafarbeit informiert und konnte nicht eher reagieren, aber dies ist ja erstmal nicht primät wichtig und grundsätzlich ist das ja alles kein Ding, er wird es schon noch bekommen...
Allerdings beschäftigt mich dieses Thema doch sehr, zumal mein Sohn auch in einem Alter ist (9. Klasse Hauptschule abgeschlossen), indem er sich bewerben könnte und die Zeugnisse dann dringend bräuchte, auch wenn seine Lehrer über den Besuch der 10. Klasse informiert sind.
Meine Frage ist nun: darf der Lehrer/die Schule das Zeugnis wegen einer nicht abgegebenen Strafarbeit einfach einbehalten und nicht aushändigen und was kann ich spontan tun? Nun sind leider Ferien... aber ich möchte eigentlich nicht 6 Wochen warten..
Über eine Antwort/einen Rat würde ich mich wahnsinnig freuen.
Netten Gruß Kiki
16 Antworten
Als ehemaliger Schulleiter muss ich sagen: Da hätte sich der Lehrer schon mal eine bis 2 Wochen vor Zeugnisausgabe mit der fehlenden Strafarbeit befassen müssen und Sohn und Eltern vielleicht schriftlich darauf hinweisen sollen, dass diese Strafarbeit fehlt und bis zu einem bestimmten Termin vor Zeugnisausgabe nachgereicht werden muss. Aber nun das Zeugnis verweigern geht auch nicht. NUR: Da ist unbedingt Gesprächsbedarf vorhanden, wenn ein Lehrer zu dieser drastischen Ankündigung kommen muss. Man kann nicht immer nur Fehler bei den Lehrern suchen.
Ob und weswegen Zeugnisse ausgegeben/einbehalten werden dürfen steht in der jeweiligen Schulordnung. z.B Bayern VSO: (17) Die Schule kann ein Abgangs-, Abschluß- oder Jahreszeugnis nach Absatz 4 zurückbehalten, wenn ein vom Schüler zurückzugebendes Lernmittel trotz wiederholter Mahnung weder zurückgegeben noch zu seinem Zeitwert ersetzt wird.
Quelle: http://board.gulli.com/thread/1128468-darf-schule-abizeugnis-behalten-wegen-fehlender-buecher/2/
Was für eine Schule, die das mit Minderjährigen und nicht mit ihren Erziehungsberechtigten abklärt?
Bist Du sicher, dass Dein Sohnemann sein Zeugnis nicht vor Dir versteckt oder es gar verbrannt hat? - Die Einbehaltung des Zeugnisses könnte ich mir nur wegen zu vieler Fehlöstunden(Krankheit) vorstellen, das aber auch nicht ohne vorheriger Meldung an die Erziehungsberechtigten.
Melde dich im Sekretariat der Schule und spreche mit denen. Die Schule darf (wenn es denn stimmt) natürlich nicht ein so wichtiges Zeugnis zurückhalten. Nehme aber lieber deinen Junior noch einmal ins Gebet, möglicherweise will er so verhindern, das ihm die Ferien "versaut" werden, weil sein Zeugnis nicht sooooo toll ist. Sollte dies der Fall sein, schaue mal lieber in seiner Schultasche nach, ob sich das Zeugnis nicht dort befindet. Sollte seine Geschicht allerdings wahr sein, wäre dies ein Unding seitens des Lehrers und eine völlig überzogene Reaktion. Da würde ich mir den Direx greifen und dafür sorgen, das so Etwas nicht mehr passiert.
Da stimmt doch etwas nicht!
Am Ende eines Schuljahres hat ein Schüler und erst recht seine Erziehungsberechtigten einen Anspruch per Zeugnis zu erfahren, wie seine Lernerfolge im vergangenen Schuljahr waren.
Es kann wohl sein, dass der Lehrer dem Schüler nicht das Zeugnis aushändigen wollte, weil dieser es nicht seinen Eltern zeigen will. Aber die Erwachsenen, besser die Erziehungsberechtigten haben ein Recht auf Einsicht in die Zensuren. Ihnen muss der Klassenlehrer oder die Schule Auskunft erteilen.