Wieso ist der Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung an das Auto bzw. an die Versicherung gebunden, nicht aber an den VS-Nehmer?

4 Antworten

Weil nicht der VN versichert wird, sondern das Fahrzeug. Ganz einfach.

Also habe ich den "Zweitwagen" bei einer anderen Versicherung mit der Hälfte des Jahrespreises mit Anrechnung der SF35 versichert.

Sehr clever.

Nun kommt die bisherige Versicherung des Erstwagens, und meint, dieser würde dann ab jetzt die SF35 nicht mehr besitzen und stuft den Altvertrag auf SF 1/2 ein - mit entsprechend hohen Kosten.

Natürlich.

Der VN kann den erworbenen SF Rabatt nach eigenem Gutdünken auf unterschiedliche Fahrzeuge seines Fuhrparks verteilen, aber eben nur im Ganzen, nicht anteilig.

Aus meiner Sicht müsste der SF-Rabatt rein fahrerabhängig sein

Schön für dich. Ist er aber nicht, sondern vertragsabhängig.

So etwas sollte man auch nicht selbst machen, sondern dafür seinen Versicherungsmakler beauftragen.


Spider50 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 15:45
"...Schön für dich. Ist er aber nicht, sondern vertragsabhängig..."

Genau darum geht es ja in meiner Frage: Wer hat das eingeführt, warum ist es so akzeptiert? Warum stört es niemanden, dass er/sie als Fahrende/r bei jeder neuen Versicherung/KFZ wieder so hoch eingestuft wird, als wäre er/sie eine andere Person?

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FordPrefect  30.06.2024, 15:51
@Spider50

Weil das Teil der AKB bzw. des VVG ist. Du wirst innerhalb der EU und Deutschlands auch keine andere Vertragsgrundlage finden für die KFZ Versicherung.

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siola55  03.07.2024, 10:29
@Spider50

Jeder Kfz-Versicherer hat seine eigenen Regeln in der Kfz-Versicherung: siehe hierzu jeweils die AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) des Versicherers. Nur diese haben Gültigkeit!

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Der SFR ist natürlich VN gebunden, aber kann nur für einen einzigen Vertrag verwendet werden.

Das ist genau die Frage: Warum nicht auch für alle anderen Verträge, wo der VN angibt, allein zu fahren?

Mein Eindruck: Das hat sich die Versicherungslobby über Jahrzehnte schön eingerichtet, um jeweils individuell für jeden neuen Vertrag wieder hoch abzukassieren - obwohl dahinter derselbe verantwortungsvolle Fahrer steckt, der für den Erstvertrag jahrelang unfallfrei gefahren ist.


siola55  03.07.2024, 10:32

Bei welcher Gesellschaft hast du denn den Antrag für die Zweitwagen-Regelung gestellt?

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Nun kommt die bisherige Versicherung des Erstwagens, und meint, dieser würde dann ab jetzt die SF35 nicht mehr besitzen und stuft den Altvertrag auf SF 1/2 ein - mit entsprechend hohen Kosten.

Richtig!

Den Schadenfreiheitsrabatt habe ich als Fahrer in 35 Jahren unfallfreien Fahrten erlangt.

Du kannst diese 35 Jahre nicht duplizieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Der SFR ist natürlich VN gebunden, aber kann nur für einen einzigen Vertrag verwendet werden.