Ich bin nicht grundsätzlich gegen Organspenden.

Nur eine "Spende" ist eine freiwillige Zuwendung.

Die Widerspruchslösung ist eindeutig eine Umkehrung des Prinzips der Freiwilligkeit. Sie ist automatisch verbindlich.

Das große Problem bei der Widerspruchslösung ist, wenn diese (der erfolgte Widerspruch) nämlich absichtlich oder fälschlicherweise nicht beachtet wird. Denn ein zentrales Register ist vielleicht nachts um 3 Uhr nicht erreichbar/abrufbar, oder es liegt eine technische Störung vor, oder der Arzt weiß vom Widerspruch, hält sich aber nicht daran.

Wenn erst mal Fakten geschaffen wurden (Organe entnommen sind) nützen gerichtliche Klagen auch nichts mehr.

Die Gefahr beider Widerspruchslösung ist einwandfrei die absichtliche oder fehlerhafte Missachtung.

Und gerade heute, in der Zeit, in der das allgemeine Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Staates bei der Umsetzung/Durchführung/Einhaltung von Gesetzen sehr stark gesunken ist, haben viele Zweifel an der Einhaltung dieser Lösung in der Praxis - vor allem, wenn der Widerspruch politisch nicht gewollt ist.

Wenn die Freiwilligkeit in den Augen einiger "zu gering" erscheint, hilft kein Zwang, sondern genau das Gegenteil:

Das Spenden muss attraktiver werden, es müssen Anreize geschaffen werden, es muss eine Stimmung, ein Klima erzeugt werden, in der 'Spender sein', das ehrenhafteste, das kultigste, das erstrebenswerteste ist, was es gibt.

Nur so kann man die Akzeptanz erhöhen.

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Ich bin nicht grundsätzlich gegen Organspenden.

Nur eine "Spende" ist eine freiwillige Zuwendung.

Die Widerspruchslösung ist eindeutig eine Umkehrung des Prinzips der Freiwilligkeit. Sie ist automatisch verbindlich.

Das große Problem bei der Widerspruchslösung ist, wenn diese (der erfolgte Widerspruch) nämlich absichtlich oder fälschlicherweise nicht beachtet wird. Denn ein zentrales Register ist vielleicht nachts um 3 Uhr nicht erreichbar/abrufbar, oder es liegt eine technische Störung vor, oder der Arzt weiß vom Widerspruch, hält sich aber nicht daran.

Wenn erst mal Fakten geschaffen wurden (Organe entnommen sind) nützen gerichtliche Klagen auch nichts mehr.

Die Gefahr beider Widerspruchslösung ist einwandfrei die absichtliche oder fehlerhafte Missachtung.

Und gerade heute, in der Zeit, in der das allgemeine Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Staates bei der Umsetzung/Durchführung/Einhaltung von Gesetzen sehr stark gesunken ist, haben viele Zweifel an der Einhaltung dieser Lösung in der Praxis - vor allem, wenn der Widerspruch politisch nicht gewollt ist.

Wenn die Freiwilligkeit in den Augen einiger "zu gering" erscheint, hilft kein Zwang, sondern genau das Gegenteil:

Das Spenden muss attraktiver werden, es müssen Anreize geschaffen werden, es muss eine Stimmung, ein Klima erzeugt werden, in der 'Spender sein', das ehrenhafteste, das kultigste, das erstrebenswerteste ist, was es gibt.

Nur so kann man die Akzeptanz erhöhen.

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Ich bin gegen die Widerspruchslösung bei Organspende.

Ich bin nicht grundsätzlich gegen Organspenden.

Nur eine "Spende" ist eine freiwillige Zuwendung.

Die Widerspruchslösung ist eindeutig eine Umkehrung des Prinzips der Freiwilligkeit. Sie ist automatisch verbindlich.

Das große Problem bei der Widerspruchslösung ist, wenn diese (der erfolgte Widerspruch) nämlich absichtlich oder fälschlicherweise nicht beachtet wird. Denn ein zentrales Register ist vielleicht nachts um 3 Uhr nicht erreichbar/abrufbar, oder es liegt eine technische Störung vor, oder der Arzt weiß vom Widerspruch, hält sich aber nicht daran.

Wenn erst mal Fakten geschaffen wurden (Organe entnommen sind) nützen gerichtliche Klagen auch nichts mehr.

Die Gefahr beider Widerspruchslösung ist einwandfrei die absichtliche oder fehlerhafte Missachtung.

Und gerade heute, in der Zeit, in der das allgemeine Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Staates bei der Umsetzung/Durchführung/Einhaltung von Gesetzen sehr stark gesunken ist, haben viele Zweifel an der Einhaltung dieser Lösung in der Praxis.

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Wieso ist der Schadenfreiheitsrabatt in der KFZ-Versicherung an das Auto bzw. an die Versicherung gebunden, nicht aber an den VS-Nehmer?

Bei der Möglichkeit, einen Zweitwagen bei einer bestehenden KFZ-Versicherung für einen Erstwagen, würde der erlangte Schadenfreiheitsrabatt (SF35) zwar auf den Zweitwagen angerechnet, der Beitrag wird dann aber in der Teilkasko mit Selbstbeteiligung derart utopisch hoch gerechnet (doppelter Satz ggü. dem Wettbewerb), dass er trotz Anrechnung des SF-Rabatts nicht lohnt.

Also habe ich den "Zweitwagen" bei einer anderen Versicherung mit der Hälfte des Jahrespreises mit Anrechnung der SF35 versichert.

Nun kommt die bisherige Versicherung des Erstwagens, und meint, dieser würde dann ab jetzt die SF35 nicht mehr besitzen und stuft den Altvertrag auf SF 1/2 ein - mit entsprechend hohen Kosten.

Frage: Den Schadenfreiheitsrabatt habe ich als Fahrer in 35 Jahren unfallfreien Fahrten erlangt. Wieso ist dieser Rabatt abhängig vom Auto (Erst-/Zweitwagen) bzw. von der Versicherung?

Aus meiner Sicht müsste der SF-Rabatt rein fahrerabhängig sein, für alle angemeldeten PKWs des VS-Nehmers gelten (egal ob Zweit- Dritt oder Viertwagen) und bei allen KFZ-Versicherungen.

Passiert ein Unfall mit einem PKW bei der Versicherung x erfolgt die Rückstufung für ALLE auf den VS-Nehmer angemeldeten PKW und bei ALLEN Versicherungen mit bundesweit einheitlich festgelegten Rückstufungen gleichermaßen.

Das wäre aus meiner Sicht gerecht. Denn der erlangte Rabatt hängt weder von der Versicherung noch vom angemeldeten Fahrzeug ab!

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Der SFR ist natürlich VN gebunden, aber kann nur für einen einzigen Vertrag verwendet werden.

Das ist genau die Frage: Warum nicht auch für alle anderen Verträge, wo der VN angibt, allein zu fahren?

Mein Eindruck: Das hat sich die Versicherungslobby über Jahrzehnte schön eingerichtet, um jeweils individuell für jeden neuen Vertrag wieder hoch abzukassieren - obwohl dahinter derselbe verantwortungsvolle Fahrer steckt, der für den Erstvertrag jahrelang unfallfrei gefahren ist.

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Es gibt einen Unterschied in der Klingenstärke und Vermietung/Verschraubung der Messer.

Das Seal mit der silbernen Klinge hat gemietete Griffschalen, die weniger stabil sind, dafür aber die 5mm Fette Klingenstärke.

Das schwarze Seal hat nur 4,6 mm Klingenstärke aber offenbar verschraubte Griffschalen.

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Ich antworte mal selbst: Nachdem ich ein gewöhnliches USB-Kabel aufgeschnitten habe, davon das rote (Strom plus) und das schwarze (Strom minus/Mass) per Klemmen an den speziellen Akku-Flachband-Anschluss abgeklemmt hatte, ließ sich der Akku laden. Mit einem zwischengeschalteten USB-Messgerät konnte ich sehen, dass bei 5,04 V ca. 700 mAh nachgeladen wurden... soviel fehlten offensichtlich bis zur 100%Ladung.

Offenbar sitzt die Ladeelektronik im Akku selbst oder im Flachbandkabel, denn der Ladevorgang wurde nach Vollladung selbständig abgebrochen bzw. beendet, ohne dass das Handy angeschlossen war.

Also es geht, so einen Akku auch im ausgebauten Zustand zu laden.

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Als Streifen

Kaugummis in Dragee-Form sind doch ekelig. Die haben wie Tabletten so eine Überzug als erste Schicht, damit sie nicht am Papier kleben.

Vermutlich ist das der eigentliche Grund, Streifenkaugummis nicht mehr herstellen zu wollen, weil man dazu eine bestimmte Beschichtung der Umverpackung benötigt (bisher waren die ja in einer Art Alupapier eingepackt).

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Der M271-Motor von MB ist eine Fehlkonstruktion. Dort längt sich ja nicht nur die Steuerkette (die ist so dünn wie eine Fahrradkette!) sondern durch deren Längung zieht sie zusätzlich die Zähne der beiden Nockenwellenversteller mit in Mitleidenschaft.

Der Wechsel nur der Steuerkette und des Kettenspanners ist tatsächlich bei Mercedes Benz für ca. 600-1.000 EUR brutto machbar - in einer freien Werkstatt weniger (immer Original-MB-Teile bzw. die OEM-IWIS-Teile vorausgesetzt.

Da der Kettentausch bei abgefrästen Zähnen der Nockenwellenversteller alleine keinen Sinn macht, weil die Kette überspringen kann, müssen dann gleichzeitig auch diese beiden Nockenwellenversteller getauscht werden. Und die sind das Problem: Dort kostet je einer bei MB im Original schon 600,- EUR brutto nur Material. Also 2 Nockenwellenversteller (2 x 600,-) + Kette (75,- EUR) + Spanner (55,- EUR) + Dichtungen, Schienen, Kleinmaterial (ca. 200,- EUR) - das sind alleine Materialkosten von 1.530,- EUR! Meist kommen noch die beiden Magnetventile mit dazu (Ölaustritt) = + 2 x 70,- EUR = 1.670,- Material brutto!

Mit Arbeitslohn bei MB (ca. 1.500,- bis 2.000,- EUR brutto) oder bei einer freien Werkstatt (mind. 1.000,- EUR brutto) bist Du locker bei 2.670,- EUR bis 3.170,- EUR!!!

Das ist bei manchen W211-Fahrern schon bei 120.000 km notwendig geworden... andere sind auch 200.000 km mit der ersten Kette und den Verstellern unterwegs.

Spätestens, wenn sich die Motorkontrollleuchte wegen der Zündverstellung meldet, ist schnellstes Handeln angesagt - bzw. schon mal Kredit aufnehmen oder das Bankkonto leerräumen.

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