Wieso darf die Bundeswehr keine Flugzeuge abschießen?

2 Antworten

Sie darf Flugzeuge abschießen, aber eben nur, wenn keine unschuldigen Zivilisten an Bord sind. Dies geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz zurück, wonach es gegen die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 I GG verstoßen würde, unschuldige Menschen zu töten, um andere Menschen zu retten.

Die Bundeswehr darf sehr wohl Flugzeuge abschießen, wenn von diesen eine konkrete Gefahr ausgeht. Immerhin sichert sie militärisch den deutschen Luftraum.

die Bundeswehr darf selbst wenn ein Flugzeug von Terroristen entführt wurde nicht abschießen

Gerade das darf nicht abgeschossen werden, da dabei unbeteiligte Personen zwangsläufig getötet werden, was gegen Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes verstößt.

Ohnehin dürfte die Frage danach in der Praxis kaum Relevanz haben, da eine entsprechende Situation kaum schnell genug erkannt werden kann, um praktisch eingreifen zu können.