Wieso beim Minijob?
Ich arbeite jetzt im Minijob nur am Wochenende in einer Firma. Der Chef hat mir einen befristeten Vertrag nur bis Ende Oktober gegeben weil der nur Saisonkraft braucht. Aber der hat gemeint, wenn man es gut macht, kann man dort weiter arbeiten.
ich bin immer fleißig, erfülle meine Pflicht und arbeitete oft an Feiertagen und habe auch für eine Kollegin eingesprungen.
aber der Chef scheint, mir keine Verlängerung geben zu wollen. Ich frage mich warum? Weil wenn der nächstes Jahr neue Kraft einstellen würde, müsste der die neu einarbeiten und er dauert bis man eine findet, wobei ich mich mit der Arbeit sehr gut auskenne und ich bin sehr gut dabei.
kann jmd einen vertretbaren Grund nennen , weshalb der mich wegschmeißen will?
Bin eine Studentin
3 Antworten
aber der Chef scheint, mir keine Verlängerung geben zu wollen. Ich frage mich warum?
Hier die evtl. Lösung von der minijob-zentrale.de
Du hast vllt. ja nur eine kurzfristige Beschäftigung als Ferienjob mit deinem Chef vereinbart, welche für dich sozialversicherungsfrei wäre, jedoch nicht steuerfrei
Krankenversichert wärst du in der Zeit durch die kostenlose Familienversicherung über die Eltern ;-)
Einfach mal den Vertrag genauer lesen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html
Was mich daran stört - dies wären ja 4 Monate anstatt der erlaubten 3 Monate im Kalenderjahr!?
Gruß siola55
Der Chef hat mir einen befristeten Vertrag nur bis Ende Oktober gegeben weil der nur Saisonkraft braucht. Aber der hat gemeint, wenn man es gut macht, kann man dort weiter arbeiten...
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/die-minijobs_node.html
Eine geringfügige Beschäftigung auf Dauer anschließend als 520-Euro-Minijob könntest du parallel dazu ausüben und wärst trotzdem noch über die Familienversicherung der Eltern kostenlos krankenversichert laut AOK:
https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/familienversicherung/
wie z.B.: Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
- Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben.
- Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
oder hier die Verdienstgrenzen:
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienmitglieds darf 485 Euro (gilt für 2023) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 520 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollte ihr Arbeitsentgelt über 485 und noch unter 520 Euro liegen, ist eine Familienversicherung als Ausnahmeregelung für geringfügig Beschäftigte möglich.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Gruß siola55
Diese Antwort kann Dir nur der Chef geben.
Er benötigt ganz einfach keine Arbeitskraft bis nächstes Jahr.
Aber der hat gemeint, wenn man es gut macht, kann man dort weiter arbeiten
Üblicher Spruch um denjenigen zu motivieren, würde ich keinen Wert drauf geben. Nur etwas schriftliches hat Wert.
Aber der hat gemeint, wenn man es gut macht, kann man dort weiter arbeiten...
Also die Studentin könnte ja anschließend als Minijobberin nach Bedarf weiterbeschäftigt werden mit geringfügiger Beschäftigung als 520-Euro-Minijob!