wie würden sich die machtverhältnisse ändern wenn es das bundesverfassungsgericht nicht gäbe?

7 Antworten

In unserer Konstellation würde sich vielleicht gar nicht sowie ändern, da wir fragwürdige Gesetze auch vor den europäischen Gerichtshof in Luxemburg bringen könnten. Das würde zwar nicht die Verfassungskonformität unserer Gesetze garantieren, zumindest jedoch die Konformität mit EU-Recht.

In erster Linie, hätten wir es dann mit einem durch reinen Lobbyismus gesteuerten Politikbetrieb zu tun, der immer wieder, und mit Absicht, die Grenzen gültiger Gesetze überschreiten würde, allerdings hätten wir dann auch mit hoher Wahrscheinlichleit ein anderes Korrektiv, dass dann der Politik die Grenzen aufzeigt.


Also in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht, sondern nur ein oberstes Gericht (Bundesgericht), und das hat folgende Konsequenzen: Wenn eine Verfassungsbestimmung oder Gesetzesbestimmung nicht Verfassungskonform ist, bleibt sie gültig, bis in einem Einzelfall entschieden wird, dass sie nicht rechtens ist.

Also z.B. stellte sich in den 70er Jahren heraus, dass die Gurten-Trage-Pflicht im Auto nicht verfassungskonform war (es gab dafür kein Gesetz, nur Verordnung, aber die Verordnung war den Bundesbefugnissen nicht konform), aber das wurde erst festgestellt, nachdem ein Autofahrer eine Strafe nicht bezahlen wollte und den Fall bis vor das Bundesgericht gezogen hat (und recht bekam, er musste nicht zahlen). Es muss also einen konkreten Anlass geben.

Zur Zeit besteht das Problem "Minarettverbot", das ist wahrscheinlich gegen die Grundrechte, steht aber trotzdem in der Verfassung, weil das Volk es so beschlossen hat.

Würde jetzt jemand ein Minarett bauen wollen und das Verbot, das Minarett zu bauen, bis vor Bundesgericht anfechten, bekäme er wahrscheinlich recht, und das Minarettverbot wäre nicht mehr wirksam.

Das Problem ist aber, dass das wahrscheinlich niemand tun wird, und so lange es niemand tut, bleibt das Minarettverbot gültig, weil es nicht grundsätzlich vor einem Verfassungsgericht angefochten werden kann.

Bei den Kantonsverfassungen stellt sich das Problem nicht, da die Bundesversammlung darüber wachen muss, dass die Kantonsverfassungen mit der Bundesverfassung konform sind.

Das trifft nicht zu.Das Bundesverfassungsgericht ist eine Art" runder Tisch der Regierung".Wäre es anders,würden wesentliche Gesetze und vor allem informelles,ja schlicht "kriminelles" Regierungshandeln einzelner,oder des Bundestages unterbunden.Bevor die Daseinsvorsorge in Deutschland offen ist,die eigene Leistungsfähigkeit nicht beziffert worden ist,darf und kann man sich nicht Dauerlasten in unbegrenzter Höhe auferlegen.Eine Obergrenze z.B.beim Thema Flüchtlinge steht z.B.im Grundgesetz,wenn man es richtig auslegt.Eine Überforderung ist eindeutig auszuschließen.() Das Bundesverfassungsgericht gibt regelmäßig bei Beanstandungen von Gesetzen eine so lange Frist,das Gesetz nachzubessern,das es de facto unverändert gilt.Vor allem in monetären Dingen,die den Bürger betrifft ist das so.


PatrickLassan  05.04.2017, 12:50

Das Bundesverfassungsgericht ist eine Art" runder Tisch der Regierung"

Das BVerfG hat schon des öfteren Gesetze für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht gibt regelmäßig bei Beanstandungen von Gesetzen eine so lange Frist,das Gesetz nachzubessern,das es de facto unverändert gilt

Das ist de facto falsch.

Eine Obergrenze z.B.beim Thema Flüchtlinge steht z.B.im Grundgesetz,wenn man es richtig auslegt.

In welchem Artikel soll das stehen?

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DinoSauriA1984  05.04.2017, 12:10

Die richtige Auslegung des Grundgesetzes ist natürlich Deine eigene. Ist schon klar. "Kriminelles" Regierungshandeln kannst Du bei jeder Staatsanwaltschaft anzeigen. Da braucht es kein Verfassungsgericht.

Ich an Deiner Stelle würde versuchen, aus einem so korrupten Despotenland zu fliehen, bevor ein eiserner Vorhang errichtet wird, der Dich einsperrt. Bessere Bedingungen findet man ja überall.

Es ist natürlich möglich, dass Dich niemand aufnehmen will, weil Flüchtlinge ja das Aufnahmeland destabilisieren. Möglicherweise gilt Deutschland ja auch als "sicheres Herkunftsland"?!

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Vorwegfrage: WARUM sollten sich dann die Machtverhältnisse ändern und welche Machtverhältnisse?


schalker2377 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 11:55

ja die allgemeinen also  zb der Bundeskanzler hätte dann viel mehr macht oder nicht?oder der Bundespräsident?

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Omikron6  05.04.2017, 11:58
@schalker2377

Warum hätte er "mehr Macht"? Seine Befugnisse ergeben sich doch aus dem Grundgesetz. Daran ändert auch das Fehlen eines BVerfG nichts.

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BellumGallicum  05.04.2017, 11:59
@schalker2377

der bundestag+rat, mein gott, wie wieder jemand hier ist, der so gar kein stück gelernt hat, eine arbeit oder test schreibt oder seine HA erledigt haben will

boon, boon, boon, booooooooooon!

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