Wie weit ist es legal?
Wenn man bedroht, geschlagen wird und wie weit kann man sich verteidigen ?
7 Antworten
Körperverletzung, Nötigung und gefährliche Drohung sind immer verboten. Da gibt es keine Grenze. Theoretisch macht man sich schon strafbar, wenn man dich nur am Arm packt.
Selbstverteidigung ist legal, solange es sich nicht um eine Übertreibung handelt. Das heißt, du darfst nicht mehr Gewalt anwenden als notwendig. Du darfst nur zurückschlagen, wenn dich jemand attackiert. Wenn du mehr Gewalt anwendest als notwendig, (z.b. am Boden auf ihn eintreten) dann geht das über dein Recht auf Notwehr hinaus und du machst dich strafbar.
LG 👍
man darf sich auch verteidigen, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__33.html
Schlagwörter falls es dich näher interessiert:
- Putativnotwehr
- Notwehrexzess
Da gibt es nämlich interessante Konstellationen - etwa wenn Anscheinswaffen genutzt werden, also keine reale Gefahr vorliegt, man diese aber annimmt.
Kampfsportler haben es übrigens regelmäßig schwerer, sich auf den Notwehrexzess aus Verwirrung/Furcht/Schrecken zu berufen.
Das ist auch nicht meine Meinung, sondern zeigte sich in verschiedenen Fällen der Rechtssprechung, dass das Gericht jeweils davon ausging, dass man bei entsprechend langjähriger Erfahrung eben keinen Notwehexzess begeht.
Die Urteile müsste ich raussuchen, etliche Jahre her, dass ich die mal heranziehen musste
NOTWEHR (Nothilfe) wird geregelt in §32StGB, www.gesetze-im-internet.de/stgb/__32.html
danach darf man alles ! tun was "erforderlich" !!! ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das muß auch kein Angriff auf Leib & Leben sein, alle individuellen Rechtsgüter sind Notwehrfähig.
Im §32StGB steht nichts von verhältnismäßig*. Es kann auch Notwehr sein einen unbewaffneten Angreifer zu töten, wenn kein milderes erfolgversprechende Mittel verfügbar ist.
Es ist zwar grundsätzlich das mildeste der zur Verfügung stehende Mittel anzuwenden aber man muss sich auch keinesfalls auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen.
(Von wegen Angriff nur mit gleichen Mitteln abwehren).
Selbstverständlich endet das Recht auf Notwehr sobald der Angriff beendet ist.
Andererseits wird jede Körperverletzung nachträglich durch unser Rechtssystem im Einzelfall untersucht und dann werden Unbeteiligte anhand der Fakten und Zeugenaussagen entscheiden ob die Tat "erforderlich" war oder bestraft wird.
Es gibt kein Rezept und keinen Freibrief für eine Situation die jemand von vornherein ein Recht auf ein bestimmtes Notwehrverhalten zuspricht.
Wenn du dir einen Überblick verschaffen möchtest was Gerichte für Urteile fällen lies hier:
https://dejure.org/dienste/lex/StGB/32/1.html
Ein besonders interessantes Urteil weil hier zur Notwehr eine illegale Schusswaffe eingesetzt wurde:
http://www.quellengrun.de/index.php?option=com_content&view=article&id=160
Oder hier mit einer legalen Schusswaffe gegen die Polizei:
Ich möchte aber nicht verschweigen dass man vor Gericht auf das Wohlwollen des Richters angewiesen ist.
Es kann auch so ausgehen:
*In Beiträgen zum Thema Notwehr/Selbstverteidigung wird oft das Wort "verhältnismäßig" benutzt,
leider meist von Leuten die den Wortsinn missdeuten.
Verhältnismäßig (lt. Duden: 1.im Verhältnis zu etwas anderem,
verglichen mit oder gemessen an etwas anderem, relativ --
2. einem bestimmten Verhältnis angemessen; entsprechend) würde bedeuten dass
die Abwehr im "fairen/vergleichbaren" Verhältnis zum Angriff steht
also wenn der Angreifer unbewaffnet wäre dürfe man nicht schiessen o.ä.
Daß das so nicht stimmen kann erklärt sich schon dadurch dass niemand
von einer Frau verlangt sie dürfe sich gegen eine Vergewaltigung nur mit einem Penis verteidigen.
Selbstverständlich darf sie den Angreifer notfalls töten
(sofern eine mildere Verteidigung nicht erfolgversprechend ist) und zwar mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln
Gute Beitrag. Was ich hervorheben würde. Selbst bei der Notwehr, da es eine Gerichtsverhandlung gibt, sind Zeugen, die deine Aussagen bestätigen - für deinen Freispruch sehr wichtig.
Nichts davon ist legal und das Gesetz auf Deiner Seite.
Das legt der Gesetzgeber sehr sorgfältig fest.
§ 32 Notwehr / Nothilfe
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Individuales Grundrecht, niemand muss sich gegen seinen Willen verletzen lassen
Wo erfährst Du mehr darüber?
Besuche als Frau oder Mädchen einen Selbstverteidigungskurs des Ju-Jutsu
oder als Mitglied des Ju-Jutsu - da gibt es die Module Selbstverteidigung die sich nicht nur mit der Theorie , dem Gesetz, usw. beschäftigen sondern auch echte Übungen in Alltagskleidung vorstellen.
Nur als Hinweis das bietet der https://www.judobund.de/ auch in ähnlicher Form.
Selbst im Karate des DKV - größter Verband - gibt es Module für die Selbstverteidigung.
Vielleicht wird damit erklärt, dass ein Wettkampf nach Regeln in einem Dojo einer Sporthalle - nicht gleich der Selbstverteidigung - auf einer Veranstaltung wie Silvester, im Schwimmbad, usw. ist.
Ein sehr guter Beitrag. Nur was ist bei Dir Kampfsport? Aikido, Judo, Kickboxen, Karate, Taekwondo, Ju-Jutsu, Krav Maga, Muaythai.., Wrestling, MMA,
da es sehr viele verschiedene Richtungen gibt, ist es nicht einfach zu schreiben, Kampfsportler könnten nicht aus Verwirrung, Furcht, Schreck die Notwehr überschreiten. Dann sind viele Breitensportler. 4 Stunden Training in der Woche, viele machen kein Sparring,
.Würde Dir daher widersprechen - Kampfsportler ist nicht gleich Kampfsportler.