wie viele jobs kann man als selbstständiger haben?
hallo :) ich hab bisschen gegoogled aber keine antwort auf meine frage bekommen. also angenommen jemand
- hat freelancer jobs als ux/ui designer über zb fiverr
- hat einen onlineshop als kleinunternehmen
- arbeitet remote in einer firma als persönlicher assistent/high ticket closer/ sowas in die richtung
geht das überhaupt? also rechtlich gesehen? würde dass alles unter selbstständig fallen und darf man mehrere jobs/einnahmequellen haben wenn man selbstständig ist? weil wäre man zb nur festangestellter in einer firma und hätte dann noch ein eigenes kleinunternehmen das würde ja gehen aber wie würde man dann die freelancer jobs steuerlich abrechnen?
danke für hilfreiche antworten :)
4 Antworten
Meine Empfehlung: Lass es.
Du bist in keinem Ding gut und konkurrierst nur mit Massen, die es genauso machen. Und weil man keine besseren Argumente weiß, bietet man sich billiger an als der andere. Also verdient man oft nichts, zahlt auch mal drauf und kommt nur bestenfalls ganz knapp über die Runden.
Mach nur EIN Ding und verbessere Dich ständig dabei. Du hat nicht die Zeit, überall gut zu werden.
Willkommen im Leben. Du kannst es Dir nicht aussuchen, was Deine Leser antworten. Willst Du immer nur hören, was Dir gefällt?
Fu kannst soviele freiberufliche und selbstständige Tätigkeiten haben wie du willst.
Bei einer Festanstellung kommen 2 Faktoren dazu. Ruhezeiten und der Arbeitgeber muss die Nebentätigkeiten genehmigen.
Ich bin Vollzeit als Ingenieur angestellt. Bin freiberuflicher Dozent und ein Einzelunternehmen mit Vermietung.
Wer weiß was noch dazu kommt
und der Arbeitgeber muss die Nebentätigkeiten genehmigen.
nope.
Nebenjobs müssen vom Arbeitgeber nicht genehmigt werden. Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder die Interessen des Arbeitgebers berührt werden.(z.B. durch Tätigkeiten im Konkurrenzbereich, sozialvericherungsrechtliche Überschneidungen, Beeinträchtigungen des Hauptjobs durch die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes, oder Ähnliches.)
Genehmigungserfordernisse sind wegen der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit (Art. 12 GG) nicht pauschal zulässig. Das geht nur bei Nebentätigkeiten, die gegen berechtigte Interessen des Arbeitgebers verstoßen.
Und genau wegen deinem letzten Passus bleibt meine Aussage erhalten.
Da ja von mehreren "Nebentätigkeiten" gesprochen wird besteht deshalb ein Konflikt weil der Arbeitgeber durchaus argumentieren kann dass aufgrund fehlender Erholung die Arbeitsleistung nicht ausgerufen werden kann.
noch eine frage: deine freiberufliche tätigkeit ist ja dann auch beim finanzamt gemeldet richtig? und das einzelunternehmen ist dann quasi ein gewerbe? :)
Beides ist natürlich beim Finanzamt gemeldet.
Beides ist ohne gewerbe. Also auch keine Gewerbesteuer.ich mach Langzeit Vermietung.
Zumindest aktuell wer weiß was die Zukunft bringt
Du kannst so viele Jobs haben wie du willst, du musst sie nur alle angeben bei den zuständigen Behörden.
Als Selbstständiger kannst du soviele Jobs haben, wie du willst. Musst halt das Einkommen aus den 100 Jobs brav versteuern und der Steuerberater wird ziemlich viel Geld kosten.
ich hab nach keiner meinung und/oder empfehlung gefragt, lediglich nach einer antwort auf meine frage :)