Wie viel Geld von Eltern?
Wie viel Geld ca. findet ihr sollten Eltern ihrem Kind (Student unter 25) der nicht mehr zuhause wohnt und aufgrund des Gehaltes der Eltern (knapp) kein Bafög beantragen kann, dazugeben?
10 Antworten
Das hängt davon ab, wie es um die Einkommensverhältnisse der Eltern bestellt ist - aber letztlich bietet die Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltsansprüche) da einen sehr guten Orientierungswert.
In der Theorie würden dem Studenten dann 860 Euro inkl. Kindergeld zustehen. Zu den 860 Euro kommen dann allerdings ggf. noch Studiengebühren, Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherung - je nachdem...
In der Praxis kann das aber anders aussehen aus vielerlei Gründen... Denn vielleicht sind die Eltern nach BGB gar nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet?! Vielleicht bekommt der Student ja auch ein Stipendium?!
Und was bedeutet "kein BAföG beantragen kann..."
Beantragen sollte man immer, gerade wenn man so an der Grenze liegt und vielleicht hat sich das Einkommen ja auch negativ verändert, so dass es Sinn macht nicht die Unterlagen von vor 2 Jahren einzureichen, sondern die aktuellen Belege?! Denn knapp drüber bedeutet ja nicht zwangsläufig "auch richtig berechnet wie es das Amt macht".
Zu den 860 Euro kommen dann allerdings ggf. noch Studiengebühren, Krankenkassen- und Pflegepflichtversicherung - je nachdem...
Übrigens: die Unterhaltspflicht endet keineswegs mit 25! Wenn das Studium länger dauert, z.B. Bachelor mit Master, dann muss eben gezahlt werden bis es zu Ende ist, solange man die durchschnittliche Studienzeit nicht überschreitet.
Also: erstmal doch BAföG beantragen, dann Unterhalt nach BGB ausrechnen lassen. Sind nämlich unterschiedliche Dinge und es ist auch mitnichten so, dass wenn im BAföG Antrag steht: Eltern müssen noch Summe X zahlen, dass das nach BGB dann zwingend auch so wäre...
Studierende, die außerhalb des Haushalts ihrer Eltern wohnen, können in der Regel 860 Euro im Monat(Stand: 2022) als Unterhalt von den Eltern verlangen. Das ist der Regelsatz der Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt und ist die anerkannteste Empfehlung zur Höhe des Unterhalts.
https://www.studentenwerke.de/de/content/unterhalt-von-eltern
Davon ab geht das Kindergeld, das separat gezahlt wird.
Berücksichtigt werden ebenfalls eigene Zuversienste und die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Eltern.
Abr auch dazu sagen dass das mit dem Kindergeld und Einkommen des Kindes verrechnet wird. Ist es, sagen wir, das erste Kind, sind das 219€ (die dann natürlih ans Kind ausgezahlt werden sollten, nicht an die Eltern) und das Kind jobbt nebenbei auf Minijobbasis, dann verringert sich der Unterhaltsanspruch entsprechend.
Wenn das Geld nicht reicht, sollte erstmal ein Job gesucht werden. Reicht es immer noch nicht, dann so viel, dass der Grundbedarf gedeckt ist.
Du schreibst selbst, dass bei den Eltern das Geld knapp ist.
Demnach kann auch die Unterstützung nicht sonderlich hoch ausfallen.
Eine Orientierung bietet die Düsseldorfer Tabelle.
Nö, da steht nicht, dass das Geld knapp ist. Sondern das aufgrund des Gehalts knapp kein Bafög beansprucht werden kann.
Wenn sie knapp über den Verdienstgrenzen liegen, kommt nach Abzug des Eigenbehalts nicht mehr viel als Unterhalt raus.
Auf jeden Fall nicht annähernd der Unterhaltssatz von 860€.
das ist ja immer das Gleiche, die Eltern haben vielleicht 100 Euro drüber und dem Sohn wird deswegen das Bafög verweigert. Jetzt ist die Not gross. Das ist Politik.
Danke, einer der Ersten mit Ahnung hier!