Ausbildung + 2 Minijobs?
Moin,
ich habe schon im Internet gelesen ,dass man während der Ausbildung 2 Minijobs gerne machen darf aber diese nicht über die 538€ grenze kommen soll.
Nun meine Frage ist ob ich diese 538€ jeweils nicht überschreiten darf heißt also
2* 538€ darf ich mit beiden Jobs zusammen nur ODER maximal 538€ verdienen also sagen wir die Hälfte bei einem Job und die andere hälfte beim anderen.
liebe grüsse
3 Antworten
Grundsätzlich darfst du maximal 48 Wochenstunden arbeiten (Paragraph 3 ArbZG), wobei der Durchschnitt auf täglich 8 h pro Werktag fallen muss, soweit du mindestens 18 Jahre alt bist.
Fraglich ist bei deiner Konstellationen, was für eine Ausbildung du hast, da im Regelfall eine Vollzeotausbildung (also um die 40 Wochenstunden) absolviert wird, außer es ist explizit nur eine Teilzeitausbildung nach Paragraph 7a BBiG vereinbart.
Das Einkommen bezüglich deiner Ausbildungsvergütung wird normal abgerechnet über den Ausbildenden und der Minijob wird pauschalisiert über den Arbeitgeber abgerechnet. Damit die Minijobs aber alle so abgerechnet werden können, darf die Grenze von 538 Euro zusammengerechnet von beiden Minijobs nicht überschritten werden. Es geht also nicht zwei 538 Euro.
Im Regelfall wird sich aber auch eine Anzeigepflicht im deinem Ausbildungsvertrag befinden. Das heißt, du musst den Nebenjob anzeigen. Der Ausbildende kann dir den Nebenjob auch bei wichtigen Gründen untersagen (bspw. fehlende oder sinkende Lernbereitschaft).
super, danke die. Bis jzt die hilfreichste Antwort.
Viel wichtiger ist:
1. Dein Ausbildungsbetrieb ist zu informieren! Dein Ausbildungsbetrieb dürfte, wenn durch die Nebenjobs das Ausbildungsziel gefährdet wird, die Nebenjobs verbieten!
2. Du darfst mit den Arbeitsstunden aus der Ausbildung (Schulstunden = Arbeitsstunden) und den Nebenjobs die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreiten! Sollte das der Fall sein, darf auch dann, nein muss sogar, Dein Betrieb die Nebenjobs verbieten!
Erstmal muss dein Arbeitgeber genehmigen das du einen Nebenjob machen darffst. Also der bei dem du die Ausbildung machst.
Dann musst du dich nach wie vor an Maximale Arbeits und Ruhezeiten halten.
Und dann darfst du nicht mehr als die aktuellen 550? Euro verdienen und zwar in beiden jobs zusammen.
Alles klar. Danke. Und ja der erste Minijob ist schon abgeklärt mit dem AG