Wie und wo Erbe ausschlagen?

Bergfex49  28.07.2024, 17:13

Wann hast Du denn vom Sterbefall erfahren? Erst durch das Schreiben?

Kevin2001361 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 18:51

Richtig, erst durch den Brief der Anwältin, da ich eben kein kontakt zu meinem vater hatte da wir damals wegen Missbrauch, Vergewaltigung und Co aus der Familie genommen wurden.

7 Antworten

Hier ist das Google-Rohmaterial. Du gehst wohl am besten zu einem Notar. Der Anwältin zusätzlich zu schreiben, dass Du es ausschlägst, ist nicht verkehrt.

Du kannst das Erbe beim Nachlassgericht ausschlagen. Hast aber nur 6 Wochen Zeit dazu.

Geh zu einem Anwalt. Der hilft dir. Kostet nicht die Welt.

macht jeder notar, oder am Sterbeort das Nachlassgericht

eine Ausschlagung kostet nun mal

Um ein Erbe auszuschlagen, musst du eine Ausschlagungserklärung abgeben. Das muss innerhalb von sechs Wochen passieren, nachdem du vom Erbfall erfahren hast, wenn du in Deutschland lebst. Wenn du im Ausland wohnst, hast du sechs Monate Zeit (§ 1944 BGB).

Du musst die Ausschlagung des Erbes persönlich beim zuständigen Nachlassgericht erklären oder das Ganze von einem Notar beglaubigen lassen (§ 1945 BGB).

Alternativ kannst du die Erklärung auch schriftlich einreichen, aber diese muss notariell beglaubigt sein (§ 1945 Abs. 1 BGB).

Das Gericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen ist normalerweise zuständig (§ 343 FamFG).

In der Regel fallen keine hohen Gebühren an, aber für die notarielle Beurkundung können Kosten entstehen (Gebühren nach GNotKG).


Artus01  28.07.2024, 16:14
beim zuständigen Nachlassgericht erklären oder das Ganze von einem Notar beglaubigen lassen (§ 1945 BGB).

Es geht auch bei dem Nachlassgericht des Wohnorts, niemand muss dafür durch halb Deutschland reisen

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Mein Vater (Den ich nie kannte) ist vor einiger Zeit gestorben, daher habe ich Post von einer Anwältin wegen Schulden bekommen, dass ich diese übernehmen muss sofern ich das Erbe nicht ausschlage.

Das ist richtig.

Wie und wo schlage ich denn ein Erbe aus?

Vor dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers zur Niederschrift, oder am eigenen Wohnort.

Allerdings - wenn das Schreiben schon älter als 6 Wochen ist, ist es dafür ohnehin zu spät. Gemäß § 1944 BGB beträgt die Frist zur Ausschlagung 6 Wochen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis vom Erbfall.


Artus01  28.07.2024, 16:16
Vor dem Amtsgericht am letzten Wohnort des Erblassers zur Niederschrift.

Das geht auch beim Amtsgericht des Wohnorts des erben, er muss nicht durch das halbe Land reisen um das erbe auszuschlagen.

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FordPrefect  28.07.2024, 16:25
@Artus01

Stimmt, da hat es mir den zweiten Teil des Nachsatzes abgeschnitten. Danke!

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