Wie teuer ist ein straßenrennen gegen sich selbst?
140 in der 70er zone in der probezeit mehr brsuch ich glaube nicht dazu sagen komplett bescheuert.
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Ne es geht darum wie teuer ein straßenrennen ist les doch mal genau....!
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Und die Preise stehen hier nicht?
https://www.gutefrage.net/frage/mit-140-in-der-70er-zone-geblitzt
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Ich wollte die preise für das Rennen gegen mich selbst wissen
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Und warum sollte es ein sein?
Es fehlt "die Absicht der Erzielung einer höchstmöglichen Geschwindigkeit"
Also immer schneller werden - nicht nur "zu schnell fahren"
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Wurde mir im letzten Beitrag hierzu mehrmals gesagt. Aber wenn du sagst das das in meinem Fall fehlt bin ich etwas beruhigt...
7 Antworten
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Naja bei 70 zu viel sind es 633,50€ 2Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Bei 71 zu viel sind es dann 738,50€ und 3 Monate Verbot.
Wenn ein Straßenrennen gegen sich selbst dazu kommt, was erstmal garnicht so einfach ist, wären wir vermutlich auch gleich bei Vorsatz, was bedeutet alles verdoppeln. Dann kommt natürlich noch die Strafanzeige wegen des Alleinrasens dazu.
Solche Fälle landen meist vor Gericht, deswegen kann man die Strafen immer nur grob schätzen.
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Da müsste ich mit Anzügen aber drunter sein hoffe ich zumindest... also wo ich geblitzt wurde hab ich aufs tacho geschaut und war ziemlich genau bei 140 vll 141 max142 dann kommen ja 3% Abzug wegen Toleranz runter war nen alter blitzer der vll auch nicht mehr so genau misst da wäre ich im Extremfall bei 138 aufgerundet und an sich ist der tacho auch ca 4-5 km/h drüber bei meinem bmw hab ich danach per GPS nachgemessen also müsste ich mich wirklich im aller aller schlimmsten Fall denke ich mal bei 135 nach Abzügen bewegen. Was natürlich erschwerend dazukommt ich bin in der probezeit bzw am Anfang der Probezeit hab grad mal 2monate den führerschein...also keine ahnung wie sehr das bemessen wird.
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Ohne Worte. Da beneide ich die Schweiz bzw. (ich glaube es war) Estland. Führerschein weg, Fahrzeug zwangsversteigern.
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Ist scheiße weiß ich selbst...werde auch nicht mehr so fahren.
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Ich hoffe es.
Du musst immer dran denken: Das du dir bei einem Unfall selbst schadest interessiert nur dich und dein Umfeld. Viel schlimmer ist aber, dass du mit so einem Verhalten auch andere gefährdest. Ich kenne dich nicht, aber ich kann mir vorstellen, dass du kein schönes Leben mehr hast, wenn du bei einem Unfall nur leicht verletzt davon kommst, während dein Unfallgegner sein Leben verliert.
Wenn du Rennen fahren willst. Fahr auf einer Rennstrecke (kann man auch mieten o.ä.) und nicht im öff. Straßenverkehr.
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Ich fahre keine Rennen und "nur" schnell nur mir wurde oft gesagt das es als Rennen gegen mich selbst gewertet wird von sowas halte ich nix und so wäre es auch
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Das Rennen "gegen einen selbst" ist ein Straftatbestand aus § 315 d Absatz 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch:
Wer im Straßenverkehr
3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und mit 140 in einer 70er Zone kann man das schon so werten. Am Ende würde das aber immer ein Gericht entscheiden. Da kann hier niemand eine Aussage zu treffen.
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Wenn da 70 erlaubt sind bist du mit 105 auf alle Fälle dabei..
Was immer du als 50% von erlaubten 70 km/h ausrechnest...
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Okay dann wird das nen sehr sehr teurer spaß
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Das ist kein illegales Straßenrennen. Das nennt man Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
Der Führerschein ist erst einmal weg. Deine Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre, wenn du ihn wieder hast (bekommen solltest).
Dich erwarten folgende Sanktionen, bei einer Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerorts:
- Bußgeld 633,50 EUR
- Zwei Punkte in Flensburg
- Zwei Monate Fahrverbot
- Aufbauseminar ca. 500 EUR
Die Kosten für ein Aufbauseminar können aber schnell in die Tausende gehen. Eventuell erhältst du auch eine Führerscheinsperre, wenn deine Eignung in Frage gestellt wird.
emesvau
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Bist du dir da zu 100% sicher das das nicht als straßenrennen gewertet werden kann?
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Ich war alleine im Auto war allerdings 2uhr nachts von Samstag auf sonntag
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Es kann mittlerweile auch als Rennen gegen sich selbst bewertet werden, dann wirds noch schlimmer für ihn
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Echt? Sind denn alle Voraussetzungen erfüllt und nicht nur "zu schnell"?
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Mit 140 in einer 70er Zone?
Soll das als "beschleunigen, erreichen der Höchstgeschwindigkeit" gewertet werden?
Bei einem 325i?
Das wäre eine Beleidigung von BMW - jeder Anwalt wurde über sowas lachen...
Ich mag Raser nicht, bin selbst nicht ohne Schuld, also meist die 20-15 drüber aber hier versuchen was zusammenzubasteln wird nicht funktionieren, Berufung und Revision wären sicher bei einem Urteil wegen "315 StGB"..
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2 punkte. 2-3 Monate Fahrverbot. und 600-700€ bußgeld. Je nachdem obs nun innerorts oder außerorts ist. Und ob die differenz 70km/h überschreitet.
Probezeitverlängerung + aufbau seminar.
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Könnten bis 700 Euro werden und auch ohne Probezeit wäre der Führerschein mindestens 2 Monate weg.
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Falsch - Vorsatz nicht berücksichtigt!
Strafe verdoppelt..
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Wie oft willst du noch wissen was dir für deine unangepasste Fahrweise blüht? Der Vorsatz mit Sicherheit.
Rennen gegen sich selbst? Wer als sogenannter Alleinraser bzw. als Alleinraserin unterwegs ist, kann sich gemäß § 315 d Absatz 1 Nr. 3 StGB ebenfalls strafbar machen.
Hier nochmal für dich ganz einfach:
Gemäß § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Da das ganze in der Probezeit ist, wirst du mit 2 Monaten nicht mehr davon kommen. Das ganze tendiert eher Richtung Entzug der Fahrerlaubnis und MPU
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um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Mit einem BMW nur 140im 70er Bereich ausserorts ist der Versuch die höchstmögliche zu erreichen?
Mit Motorschaden vielleicht wenn 2 Zylinder ausgefallen sind...
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Kann aber als solches ausgelegt werden. Kommt in dem Fall auf den an der es bearbeitet. Bei so einem Fehlverhalten wäre es aber nicht ungewöhnlich
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Jeder Vorortadvokat holt dich da raus und zerreisst die Pmmelverlangerungsklage..
Dann könnte ja IMMER bei Geschwindigkeitsüberschreitungen diese Karte gezogen werden..
Mein letzten in der Art waren auf dem Tacho 70 durch eine Durchgangsortschaft wo halt 50 waren ( weis ja das mein Tacho etwa 5 vorgeht mit der Bereifung..)
Heraus kam dann per Bescheid dann Netto 63, also "11-15 zu schnell", also ein paar Kröten..
Und du hättest da Angst man könnte auf "ich hab da versucht zu beschleunigen und die Höchstgeschwindigkeit von über 200 zu erreichen" auslegen??
Und zum Fragesteller und seiner Situation:Wer unterstellt ernsthaft beschleunigen + Versuch Höchstgeschwindigkeit erreichen wenn man Ausserorts! im 70er Bereich mit einem 325er mit 140 vor sich hingondelt?
Lachhaft, sorry - NEVER!
Mehr als 50% über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit reicht bei Gericht schon aus fùr Vorsatz!
Muss nix mit "Rennen" zu tun haben...