Wie sieht eigentlich ein Antrag auf Entzug der: (gesetzlichen Betreuung) bei den: (Gerichten) beziehungsweise dem: (Betreuungsgericht) aus?

3 Antworten

Ein solcher Antrag kann jederzeit beim als Betreuungsgericht zuständigen AG gestellt werden, wahlweise schriftlich, elektronisch (EGVP) oder mündlich zu Protokoll der Rechtsantragsstelle.

Der Antrag ist formlos zu stellen. Es sollte zunächst ausgeführt werden, was beantragt wird, anschließend folgt die Begründung des Antrags und zuletzt die Unterschrift (entbehrlich bei qualifizierter elektronischer Signatur). Grobes Beispiel:

In der Betreuungssache
Mustermann
Geschäftszeichen 12 XVII 345/24
beantrage ich,
einen neuen Betreuer zuzuweisen.
Begründung:
[...]
Hochachtungsvoll
[Unterschrift]
Max Msutermann

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Sowohl Betreuer, wie auch Betreuter können zu jeder Zeit einen Wechsel beim zuständigen Betreuungsgericht beantragen. Das Warum (resultiert als Folge aus den Begründungen) spielt keine Rolle, dennoch sollten die Gründe so ausführlich wie möglich geschildert werden.

Mit: „ich will n neuen Betreuer, weil der jetzige doof ist" wirst Du nichts erreichen.