Wie schwer muss eine Supermarkt-Gurke sein?

2 Antworten

Sollte auf dem Preisschild oder aus der Gurke selbst eine Gewichtsangabe stehen (was nicht sein muss, da es Stück-Artikel sind), dann muss diese natürlich auch der Warheit entsprechen. Somit greift hier also das Gewährleistungsrecht und du hast ein Recht auf einen magelfreien Ersatz.

Allerdings ist es bei O+G allgemein so, insbesondere bei sehr wasserhaltigen Produkten, dass diese auch schnell Wasser und somit Gewicht verlieren. Es kann also durchaus sein, dass besagte Gurken bei der Anlieferung durchaus dieses Gewicht hatten, jedoch im Laufe des Tages einiges verloren haben. Das geht insbesondere bei Gurken heute sehr schnell, seit immer mehr, als Resultat eines falsch verstandenen Umweltschutzes, auf Folie verzichtet wird. Bei Gurken ist die Folie eine durchaus sinnvolle und keinesfalls überflüssige Plastikverpackung.

Das Ergebnis davon hast du nun vor dir. Man muss die Gurken dann zwar nicht unbedingt entsorgen, aber sollte sie dann wenigstens preisgesenkt abverkaufen. Denn jedes nicht verwertete und weggeworfene O+G ist schlechter für die Umwelt als ein verwertetes verpacktes Stück.

Ein Betrug liegt hier meines Erachtens nicht vor, da hier das Tatbestandsmerkmal des Vorsatzes fehlt. Das heißt, dass Aldi nicht absichtlich leichtere Gurken verkauft und den Verbraucher mit der Gewichtsangabe täuscht. Anders sieht es aus, wenn du die Mitarbeiter darauf hinweist und sie es wissentlich (ohne Preissenkung) weiterverkaufen um die Verluste möglichst gering zu halten (wie von der Unternehmensführung gefordert).

Vorweg: Das hier ist keine Rechtsberatung.

Wenn du eine Gurke kaufst, die zu wenig wiegt, stellt das einen Sachmangel dar. Der Verkäufer kann dann nachbessern (wird bei Gurken schwer) oder die Gurke gegen eine mangelfreie tauschen (also eine 300-400g schwere). Einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises hast du aber nicht direkt, nur wenn der Verkäufer nicht nachbessern kann (z.B. keine Gurken mehr verfügbar).

Ich gehe mal davon aus, dass die selber nicht wissen, dass die Gurken zu wenig wiegen - das wird wohl kaum einer überprüfen. Im Normalfall solltest du die Gurke zurückbringen können und wirst eine neue oder dein Geld zurückbekommen.

Sobald der Markt Kenntnis davon hat, dass die Gurke zu wenig wiegt, darf er sie nicht mehr verkaufen. Dass er aber auch alle anderen Gurken wiegen muss, wage ich zu bezweifeln. Er könnte den Lieferanten kontaktieren oder die Gurken nach Gewicht verkaufen, wie bei Äpfeln oder Bananen. Ob dazu dann aber eine Pflicht besteht, kann ich nicht beantworten.