Wie schnell kann ich meinen 50 ccm Roller machen, ohne eine Anzeige zu bekommen?
Würde das dann einstellen mit der Vario und mit Handy per GPS messen.
5 Antworten
Wenn die Betriebserlaubnis nicht erlöschen soll, dann ist bei 45km/h Schluss, (50km/h bei einer alten Betriebserlaubnis).
Du kannst natürlich mehr rausholen, damit änderst Du aber die Fahrzeugart vom KKR (Kleinkraftrad) zum LKR (Leichtkraftrad).
Du kannst durch einen Sachverständigengutachten DEKRA oder TÜV eine Vollabnahme machen lassen und dann eine neue Betriebserlaubnis als LKR beantragen.
Ein LKR ist auch zulassungsfrei (aber muss ein amtlichen Kennzeichen führen), es bleibt steuerfrei. Die Versicherung steigt, Du musst damit alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
Je nach Führerschein, Prüfbescheinigung, Betriebserlaubnis 25 bzw. 45 km/h.
Das Ganze hat nicht unbedingt was mit der Geschwindigkeit zu tun.
Wenn du nen älteren 50 km/h Zweitakter hast, welcher dann ORIGINAL knapp 60 läuft, ist das kein Problem. (Bei ner Simson kannste dann für beide Zahlen nochmal 10 km/h dazurechnen.)
Frickelst du dagegen an einem Roller unerlaubt rum, ohne dass dieser großartig schneller wird, (45er Karre auf 50 „pimpen“) erlischt deine BE und du bekommst Probleme. Das hat dann auch wenig damit zu tun, welchen Lappen du besitzt.
Gar nicht, du darfst nichts verändern sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
...so schnell, wie die in den Fahrzeugpapieren angegebene Höchstgeschwindigkeit...
Habe A2, darf ich den schneller machen?